Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 09.07.2014, 13:05 Uhr

Nane

Meine Tochter wurde von der Lebensgefährtin angeschrieben und hat geantwortet. Die Kommunikation zwischen Vater-Lebensgefährtin und Tochter wären ein eigenes Thema. Damit leben wir aber schon 11 Jahre.

Beim dritten Kind ist hier auch schon 100% alleinige Finanzierung. Aber muss das per se dann auch bei einem anwesenden, finz. stabilen Vater der beiden Großen auch so sein?

Er ist zahlungsfähig und lebt. Ich bin der Meinung, dann sollte er in der Zeit auch seinen Pflichten nachkommen. Bei einem verstorbenem Vater gibt es keinen Unterhalt, das stimmt, aber es gibt Halbweisenrente.

 
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