Für alleinerziehende Eltern

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von dhana  am 13.09.2016, 19:15 Uhr

Namensrecht

Hallo,

bei der Eheschließung müsst ihr euch für einen Ehenamen entscheiden - den bekommt auch jedes Kind das in der Ehe geboren ist.
Du oder dein Partner (auch alle beide) können einen Doppelnamen - Ehenamen und Geburtsname führen - man kann glaub ich sogar den eigenen Namen behalten.
Aber Kinder bekommen nur den Namen den man als gemeinsamen Namen für die Familie festgelegt hat. Du kannst deine Kinder einbennen lassen.

Aber wenn ihr alle einen gemeinsamen Namen wollt, wäre doch das einfachste Deinen Namen als Familiennamen zu nehmen - dein Mann könnte deinen Namen nehmen oder einen Doppelnamen führen. Und die Kinder haben dann schon den "richtigen" Namen, auch ohne einbenennen. Schließlich haben sie ja keine leiblichen verwandschaftlichen Beziehungen zu dem Namen von deinem Zukünftigen.
Einbennen in eine Ehe kenn ich eigentlich nur, wenn die Eltern der Kinder halt erst später heiraten und dann alle wie der Vater heissen wollen. Je nach Alter der Kinder werden die auch gefragt ob sie der Einbenennung zustimmen.

Gruß Dhana

 
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