Geschrieben von Pamo am 13.09.2016, 14:04 Uhr |
Namensrecht
Das deutsche Namensrecht sieht keine Doppelnamen für Kinder vor. Wenn ihr alle den gleichen Nachnamen haben müsst, dann könnte dein zukünftiger Mann deinen Namen annehmen und euer Kind bekäme diesen als Familiennamen automatisch.
Oder du nimmst seinen Namen an und die 3 Kinder werden "einbenannt" und tragen dann den Namen deines Partners, mit dem sie nicht verwandt sind. 4 Menschen müssten ihren Nachnamen ändern statt nur einem, überleg gut und sei weise, zumal der Nachname der Kinder auch dann nicht mehr änderbar ist, wenn dein Zukünftiger verstirbt und du längst anders heißt.
- Namensrecht - Ana1 13.09.16, 13:37
- Re: Namensrecht - Pamo 13.09.16, 14:04
- Re: Namensrecht - fabiansmama 13.09.16, 16:31
- Re: Namensrecht - dhana 13.09.16, 19:15
- Re: Namensrecht - shinead 14.09.16, 9:31
- Re: Namensrecht - sterntaler82 14.09.16, 10:08
- Re: Namensrecht - Sternenschnuppe 14.09.16, 12:26
- Re: Namensrecht - luvi 15.09.16, 0:10