Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 07.06.2017, 22:49 Uhr

Naja...

Also:

Ich habe auf MEIN Betreiben GSR, auch nach der Trennung. Und es hat nie gestört!

1.) Du brauchst für ein Konto, eine KiTa o. ä. nicht JETZT die Unterschrift.
das kann man planen und eben ggf. 2 Wochen vorher schon sagen wann genau er da zu sein hat um zu unterschreiben.

2.) Man macht sich darauf gefasst dass er NICHT da ist: Dann geht man direkt danach (oder nächster Tag) zum Amtsgericht und erbittet die Unterschrift des KV zu ersetzen. Dabei musst Du nachweisen dass Du den KV um Unterschrift gebeten hast und diese nicht erfolgt ist. Ob FB-Messenger da so die richtige Plattfornm ist wage ich zu bezweifeln. Ein eingeschriebener Brief gefällt dem Richter sicher besser.

3.) Das machst Du so 2-4 Mal, dann wird das den Richtern zu blöde und Du hast gute Chancen auf das ABR.

4.) Ausser für Konto habe ich NIRGENDS den KV gebraucht.
Weder bei Kiga, noch bei 2 Schulanmeldungen.
Auch das Passgesetz sieht keine Unterschrift vor wenn die Eltern getrennt wohnen. Streht inm passGesetz, wissen nur die meisten SB nicht.
Und selbst wenn Du ihn bei KiTa oder KiGa brauchst: siehe Punkt 1 und 2.

Auch ich sage: enthalte ihm das Kind nicht vor, aber trage es ihm auch nicht nach.
Wenn er es sehen will, wird er was sagen.
wenn das Kind leidet, dann gehe zum jugendamt und bitte dort, dass es ein Gespräch mit Dir UND dem KV zusammen dort mit dem JA gibt in dem man verbindliche Umgangsregeln festlegt, denn das KIND hat ein Recht auf den Vater (und nicht umgekehrt).

Gruss

D

 
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