Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 31.07.2016, 7:46 Uhr

Naja, nicht ganz....

"eigentlich" braucht es das auch beide Unterrschiften für Kiga und Schulanmeldungen....auch wenn da in der Regel nicht nachgefragt wird.
Lass mal den Herrn KV in 2 Jahren auf die Idee kommen, dass er jetzt mal "blöd machen" will. Dann entdeckt er auf einmal formell doch den "mir gehts doch nur ums Kind"-Vater in sich und er macht Rabatz und legt ihr Steine in den Weg, wo er kann.

Sprich: ich würde tatsächlich den Gang zum Gericht auf mich nehmen. Den KV erklären, dass es eben -ähnlich wie bei Scheidungen- Formalität ist, dass er vor einem Richter auf das SR verzichtet. Wenn ihr euch einig seid, geht das vermutlich mit auch mit einem gemeinsamen Anwalt, und wird keine langwierige oder übermäßig kostspielige Angelegenheit.

Alternativ würde ich zumindest einen gemeinsamen Termin beim JA vereinbaren. Wo er vor dem zuständigen Mitarbeiter seine "Erziehungsunlust" noch einmal ausdrücklich betont und dir eine Vollmacht unterschreibt, die du dann ggf. vorzeigen kannst, falls irgendwo nach der Unterschrift des Vaters gefragt wird. So eine Vollmacht kann er aber jederzeit auch wiederrufen...schützt dich also nicht vor Vater-sein-will-Anfällen in einigen Jahren.

 
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