Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 24.06.2015, 14:14 Uhr

naja....3x3 Stunden sind OK...aber:

Nun, du hast zwei Möglichkeiten:

1. hole dir jemand, der dem KV zukünftig sagt wo's langgeht....und das wird wohl nur ein Richter sein können, da ja die Beratung beim JA offensichtlich nicht gefruchtet hat

alternativ könnte evt. auch mal ein entsprechend "bissiger" Rechtsanwalt ihm mal einen Brief schereiben....sowas wie vor dem Haus warten, bis du rauskommst, läuft bereits unter Stalking....evt. gibt es bei deiner Polizeidienststelle auch einen "Stalkling-Beauftragten"...solche Polizisten greifen da auch gerne mal im kleinen Dienstweg ein und bestellen den Stalker zu einem "Beratungsgespräch" ein, wo sie ihnen die möglichen Folgen ihres Tuns (Anzeige....richterliches Näherungsverbot....ect.) klar machen



2. aktzeptiere die Situation und lass die weiter vom KV auf der Nase rumtanzen....und zeige ihm damit, dass du alles mit dir machen lässt, wie er will....


Egal wie und wo: würde ich dir raten, Fakten zu sichern: SMS auf jeden Fall aufbewahren....seine Anrufe würde ich grundsätzlich (egal ob ich zu Hause bin oder nicht) auf den AB umleiten....soll er den voll quatschen und mit ein bisserl Glück droht er dir da....findet die Polizei immer gut, wenn ihnen jemand ihre Arbeit so erleichtert...
Vielleicht gibts auch eine nette Nachbarin, die immer gerade morgens zufällig ihren Müll rausbringt, wenn du mit der Kleinen aus dem Haus gehst und die dir hinterher ggf. bei Polizei oder Gericht als Zeugin bestätigt, was da für Szenen ablaufen....

 
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