Mitglied inaktiv
Fakten: Gemeinsames Sorgerecht, Kind (6) lebt bei Elternteil A. Elternteil A beantragt eine Eltern- Kind- Kur, für sich UND Kind. Die Maßnahme für Kind wird abgelehnt, da Kind binnen der letzten Jahre eine Kur hatte (A war Begleitperson, brauchte da aber noch keine Kur). Jetzt braucht A eine Kur, Kind auch. Da Kind Asthma hat und auch als Begleitkind die günstigen Umstände der Seeluft für seine Erkrankung zur Wirkung kommen, ist es auch sinnvoll für Kind als Begleitkind mitzukommen. Außerdem würde A auch Therapien für Kind aus eigener Tasche bezahlen. Nun kommt B ins Spiel. A hat B über die Antragstellung informiert. Auch darüber, dass die Kur für Kind abgelehnt werden könnte. Einvernehmlich wurde besprochen, dass sonst B die Kur beantragt und Kind mitkommt. Leider nur telefonisch, gibt aber Zeugen für A. Nun will B nicht genehmigen, dass das Kind mit A zur Kur fährt. Kind würde laut Kinderarzt sehr von dem Kuraufenthalt profitieren. Trotzdem sagt B weiterhin, dass von B`s Seite nicht erlaubt wird, dass Kind mitfährt. Kind möchte liebend gern zur Kur fahren. Hat das ja schon mal erlebt und fragt manchmal, wann endlich mal wieder Kur ist. (auch als das noch ken Thema bei A war). Kind hat bei der stattgehabten Kur auch sehr sehr von dem Klimawechsel profitiert. A hat dem Kind noch nichts von der Kur erzählt. Kind würde sich aber mit Sicherheit für die Mitfahrt zur Kur entscheiden. Was meint ihr: Kann B verhindern, dass das Kind mit zur Kur fährt? Wie sollte man (A) vorgehen? Kind informieren und bittend zu B schicken? Wie ist das rechtlich? B hat dafür keine Gründe bzw. nur den Grund genau das Gegenteil von dem zu fordern was A möchte. Kind war noch nie länger als eine Woche am Stück bei B. A würde ohne Kind nicht zur Kur fahren. Vielen Dank an euch und viele Grüße.
Ich denke mal das es dabei um das Kindeswohl geht, und ich an deiner Stelle bzw an Stelle von A würde B das sagen und fahren. Ansonsten frag mal beim JA nach wie die das sehen, schließlich geht es ja hierbei auch darum das Asthma vom Kind zu bessern und das Kind somit gesundheitlich profitiert. Und es sollte ja im Sinne beider Eltern sein das es dem Kind besser geht wenn man schon die Gelegenheit hat. Lg
Ich habe auch eine Kur beantragt für mich und das Kind, wir haben auch gemeinsames Sorgerecht. Bei der letzten Umgangsvereinbarung habe ich angesprochen das ich mit dem Kind zur Kur möchte und wir haben es beim Jugendamt schriftlich festgehalten, das er sich damit einverstanden erklärt. Jetzt findet er das natürlich nicht mehr gut, aber mein Argument war eben auch das Wohl bzw. die Gesundheit des Kindes und da hat die Dame vom Jugendamt auch noch auf ihn eingeredet. Wenn du bei deinem Ex nicht mit vernünftigen Argumenten weiterkommst würde ich an deiner Stelle auch den Weg übers Jugendamt gehen. Kann mir nicht vorstellen das er euch die Kur verweigern kann.
Ist es nicht beschämend,wie bescheuert die Menschheit wird?Jeder denkt,den Anderen ärgern zu müssen und immer mit dem Gegenteil zu drohen.Ich würde dem anderen in so einem Fall gar nichts von der Kur erzählen.Das Buch:GENERATION DOOF-scheint wohl zu stimmen(vom Titel her).Die Menschheit verblödet.Ich könnte auch Bücher schreiben und ja-ich habe es echt mal so gemacht.Sind ohne Bekanntgabe zur Kur gefahren.Anders kriegt man diese B`s nicht.Sie müssen merken,dass sie nicht mit Einem herumspringen können,wie sie wollen.Sie wollen NUR MACHT und einem mit dem wichtigsten,was man hat drohen.Drohen,drohen,drohen...Ich hab das alles selber durch.Beantrage die Kur,fahr zur Kur,frag´ nicht.PUNKT.Der beste Weg.Anders kann man mit solchen Leuten nicht kommunizieren.Und mit solchen Personen stelle ICH mich auch nicht mehr auf eine Ebene.Viel Glück und viel Kraft!!!
Hallöchen, dieses Thema ist bei mir auch grad aktuell. habe heute den Kindsvater darüber informiert, dass wir von bis zur kur sind, dass da ein papa-we rein fällt und wir mal schauen, ob wir als ausgleich ein papa-we vor oder nach der kur reinschieben. was kommt als antwort: "warum zur kur?" und "es wäre schön gewesen, wenn du mich informiert hättest, dass du eine kur beantragt hast" ... Häh? wusste gar nicht, dass man den kindsvater fragen muss, wenn man eine MUTTER-kind-kur beantragt...bei dieser Kur geht es in erster Linie um mich und eines meiner Kinder, sein Kind kommt als begleitperson mit. bei ihm lassen während der Kur ist nicht möglich, wir wohnen 50 km auseinander und er würde das kind nicht jeden tag 50 km entfernt zur kita bringen und holen.... ich werd mich heute nachmittag mal beim jugendamt erkundigen wie das sonst zu regeln ist, denn ich habe vor in 4 jahren mit der kleinen - seinem kind- ebenfalls vor der schuleinführung zur kur zu fahren