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müssen grosseltern ihr einkommen offenlegen?

müssen grosseltern ihr einkommen offenlegen?

Milia80

hallo ich habe es gerade unten gelesen gibt es dafür wirklcih eine rechtliche grundlage dass die grosseltern zahlen müssen wenn der kv es nicht tut?


Milia80

Antwort auf Beitrag von Milia80

offen gelegt oder zahlen die jetzt auch?


Mutti32

Antwort auf Beitrag von Milia80

Sie hatten alles offen gelegt - sie müssen aber nichts zahlen - da die Großeltern des KV freiwillig gesagt haben, sie übernehmen die Zahlung in voller Höhe. LG


shinead

Antwort auf Beitrag von Milia80

Gesucht und gefunden: § 1607 Abs. 1 BGB Ersatzhaftung Gilt z.B. auch dann, wenn sich der KV ins Ausland absetzt.


susafi

Antwort auf Beitrag von Milia80

habe ich persönlich noch nicht erlebt und ich habe hier 2 nichtzahlende Väter seit 12 Jahren... da ging noch niemand an die Großeltern...


mf4

Antwort auf Beitrag von susafi

Ich auch nicht... die Großeltern haben einige teure Urlaube jährlich und der KV finanziert seinen Wagen. Da bleibt kein Geld für Unterhalt.


Pamo

Antwort auf Beitrag von susafi

was meinst du mit "niemand"? DU selber musst die Großeltern verklagen, aber erst wenn der Rechtsweg gegen den KV ausgeschöpft wurde.


Pamo

Antwort auf Beitrag von Milia80

Meine Schwester hats gemacht und bekommt nun Geld von den Großeltern ihres Kindes. (Kein voller Unterhalt, das Ergebnis eines Vergleichs)


mf4

Antwort auf Beitrag von Milia80

ich denke so mancher KV würde zahlen, wenn ihn seine Eltern mal richtig in den Arsch treten würden


Berlinga

Antwort auf Beitrag von Milia80

Ich würde niemals Geld von den Omis haben wollen, egal ob sie es haben oder nicht.


Milia80

Antwort auf Beitrag von Berlinga

ich denke auch dass man als eltern doch nciht die verantworten für die taten seiner erwachsenen kinder übernehmen muss.


shinead

Antwort auf Beitrag von Milia80

... und ich nehme das Geld an. Ich fühle mich nicht schlecht dabei, sie tun es freiwillig (weil sie ihren Sohn nicht zum Arbeiten bewegen konnten und nicht wollten, dass er das UVG zurück zahlen muss). Ich hätte sie zwar wahrscheinlich nicht verklagt, aber das musste ich auch nicht. Wir haben einen guten Kontakt. Nicht, weil sie Unterhalt bezahlen, sondern weil sie sich ehrlich für ihr Enkelkind interessieren... ok, zumindest die Oma. Ist es richtig, das sie haften? Nunja - m.E. irgendwie schon. Wir zahlen ja auch für unsere Eltern, wenn es sein muss. Das ist aber eben keine Einbahnstrasse.


mf4

Antwort auf Beitrag von shinead

Ich denke in dem Falle machen die Großeltern ein wenig gut, was der Sohn nicht auf die Reihe bekommt und wenn sie es sich leisten könnten finde ich das super. Da die Eltern meines Ex auch sehr guten und regelmäßigen Kontakt haben und ich auch mit ihnen klar kommen würde ich es auch annehmen. Da aber in den Genen der Familie Geld das wichtigste ist wird es so ein Angebot nie geben.


Milia80

Antwort auf Beitrag von shinead

ich sehe das anders. die eltern müssen unterhaltsmäßig für das eigene kind aufkommen bis zu einem gewissen punkt. ebenso später umgekehrt. beim enkel sehe ich anders, und würdest du gerne für die kinderschar deines sohnes aufkommen? deine ex-schwiegies wollen ihrem sohn ja etwas ersparen da würde ich es auch nehmenm klagen würde ich wohl nicht


shinead

Antwort auf Beitrag von Milia80

Wir waren nicht verheiratet. Sind also meine "Biologischen Schwiegereltern", nicht meine rechtlichen. >>beim enkel sehe ich anders, und würdest du gerne für die kinderschar deines sohnes aufkommen? Da ich AE war, würde ich es tun und anschließend meinem Sohn so derart in den Hintern treten (und mit "alten" Geschichten belästigen), dass er selbst die Notwendigkeit der Unterhaltszahlung einsieht. Bis zu diesem Punkt würde ich zahlen und mir (genauso wie die Oma von Junior) überlegen, was ich in der Erziehung falsch gemacht habe.


Curly-Cat

Antwort auf Beitrag von Milia80

In diesem Fall werden die Kosten für den Unterhalt auf alle Großeltern verteilt und auch nicht gleichmäßig, sondern je nach persönlichem Einkommen. Außerdem ist der Selbstbehalt höher und es wird jeweils nur der Mindestunterhalt geleistet, bzw. das was auch die Eltern zu zahlen hätten. Und natürlich haben Großeltern auch keine erhöhte Erwerbsobligenheit.


Mutti32

Antwort auf Beitrag von Milia80

ja die Großeltern sind verpflichtet das Einkommen offen zu legen. Ich habe auch nicht gegen die Großeltern geklagt - aber mein Anwalt hat sie normal angeschrieben. Normalerweise wäre eine Quote gebildet worden von beiden Großelternpaaren - je nach Einkommen und Vermögen. Da die Großeltern vom KV aber freiwillig gesagt haben, sie wollen alles zahlen und wollen nicht das meine Eltern dafür aufkommen müssen, hatte sich das erledigt. Die Meinungen hier ob es ok ist und man es annehmen sollte, sind unterschiedlich. meine meinung: mich fragt auch keiner ob ich ohne den entsprechenden Unterhalt über die Runden komme! Ich nehme es gern an. Ein Teil davon geht auf das Konto meines Sohnes - wo er später selbst drüber verfügen kann und ein kleiner Teil auf mein Konto - um es für Dinge für ihn für den alltäglichen Bedarf zu nutzen. LG Mutti32


nociolla

Antwort auf Beitrag von Milia80

http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article106184092/Muessen-wir-Grosseltern-unserer-Enkelin-Unterhalt-zahlen.html Und gerade stand in der Zeitung das das noch geändert wurde Belange der Großeltern wie Kredite gehen vor.