Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 20.09.2015, 16:02 Uhr

Mich meint Dany nicht :-)

Da bin ich mir sehr sicher.

Zum Thema: das GSR beinhaltet das gemeinsame ! Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Umzug des Kindes braucht die Zustimmung beider ! Eltern.

Ändert sich nix groß am Umgang, am Umfeld etc. , so nicken Richter das gern ab im Nachhinein.
Bei größeren Entfernungen zum Glück nicht mehr so oft.

 
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