Für alleinerziehende Eltern

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von jamelek  am 26.11.2014, 15:13 Uhr

mehrbedraf alleinerziehende

Als ich unmittelbar vor meiner Trennung vorübergehend Hartz 4 beantragte, auch als Aufstockung zum Elterngeld bekam ich keinen Mehrbedarf für Alleinerziehende, eben wegen dem gemeinsamen Sorgerecht. Ich habe auch extra nachgefragt und erläutert, dass der KV sich zum damaligen Zeitpunkt nichtmal in der Lage sah, mit dem Kind das Haus zu verlassen, wurde mir trotzdem nicht gewährt. Die "nette" Dame, meinte bei gemeinsamen Sorgerecht würde davon ausgegangen, dass man eben nicht AE ist, sondern der Vater sich 50 % kümmert.

Und dies, obwohl ich sogar 2 Kinder habe und nur für eines gemeinsames Sorgerecht existiert.

Das tolle gemeinsame Sorgerecht hat mich schon um eine Menge Geld gebracht. Die 2 zusätzlichen Monate Erziehungsgeld bekam ich auch nicht deswegen. Wobei ich da mittlerweile weiß, dass es dazu nun schon andere Urteile gibt.

Allerdings gab es beim Hartz 4 einen ziemlich hohen Freibetrag zum Elterngeld, ich glaube 300 Eur wurden nicht angerechnet.

 
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