Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 24.11.2014, 10:07 Uhr

Man glaubt es kaum...Umgang, die dritte

§ 1684 BGB: Umgang des Kindes mit den Eltern - Abs. 1: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

 
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