Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 07.04.2014, 13:57 Uhr

Lese da eher raus

Zitat:
"Das AuPair hat sie eingestellt, also muss sie es zahlen - ganz einfach."

So nicht richtig.

Das Kind ist unter 3, also ist jedwede Berufstätigkeit von ihr überobligatorisch, sie müßte nicht mal einen 450-Euro-Job machen. Also "darf" er sich an den Betreuungskosten beteiligen. Schließlich spart er sich durch die Betreuung (und die daraus mögliche Berufstätigkeit der KM) eine Menge Knete.

Option 1:
Sie wirft den Job hin. Dann darf er nicht nur die Kinderbetreuungskosten zahlen, sondern müßte ihr - wenn er das finanziell könnte - den gesamten entgangenen Lohn ausgleichen. Da er den kompletten Lohn wahrscheinlich eh nicht ausgleichen kann, ist er aber bis zum Selbstbehalt fällig.

Option 2:
Er beteiligt sich - so wie derzeit gewünscht - an den Kinderbetreuungskosten. Kommt meistens billiger als Option 1, zumindest aber nicht teurer, denn wenn er schon mit den Kinderbetreuungskosten am Selbstbehalt ist, ist das für ihn finanziell gehupft wie gesprungen.

Option 3:
Er wirft seinen Job hin bzw. reduziert seine Stunden. Es müßte ein DEUTLICHER Unterschied in der Betreuungszeit des Kindes feststellbar sein, um das Kind aus dem gewohnten Umfeld mit bekannten Bezugspersonen rauszureißen und in ein komplett neues Umfeld zu verfrachten.

Arbeitet er denn jetzt schon merklich weniger als sie? Wenn nein: Warum sollte eine Betreuung durch KiTa PLUS Großeltern (Achtung: Zu viele Bezugspersonen sieht das JA nicht gerne) zwingend qualitativ besser sein als eine Betreuung durch ein Au Pair?

 
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