Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 17.01.2012, 17:18 Uhr

Kommt darauf an...

Wenn bis zum HartzIV-Bezug 15 Jahre vergehen sicherlich nicht. Verzichtest Du relativ kurz vor Antragstellung auf nachehelichen Unterhalt, könnte das Kostenersatzansprüche des Trägers auslösen.

Warum fragst Du das? Hättest Du Ansprüche auf Unterhalt? Warum soll ggf. anstatt Deines solventen (Ex-) Mannes die Allgemeinheit Dich finanzieren?

Merkwürdige Frage, merkwürdige Einstellung.

Ralph

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.