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Geschrieben von Anja4 am 24.10.2014, 8:41 Uhr

Kinerbetreuungskosten

Hallo,
kurz vorweg, ich bin berufstätig, bei mir wohnen 4 Kinder, mein Noch-Ehemann hat jetzt Hartz4 beantragt, bei ihm wohnen noch 2 Kinder. Mein Anwalt hat ausgerechnet, dass ich 500 euro etwa im Monat "übrig" hätte, Unterhalt zu zahlen. Nun habe ich ja hier auch kinderbetreuungskosten in den Zeiten in denen ich arbeite. Weiß jemand, ob ich diese Kosten noch zum Abzug bringen kann? Leider hat mein Anwalt noch eine Woche Urlaub und ich würde mich jetzt gerne schon um eine andere Möglichkeit der Betreuung kümmern, welche dann auch teurer wird.
Danke
LG ANJA

 
7 Antworten:

Re: Kinerbetreuungskosten

Antwort von Woelfin90 am 24.10.2014, 9:59 Uhr

Warum möchtest du dich um eine teurere Kinderbetreuung kümmern? Damit das "Übrige" weniger wird? Ich kann jetzt nichts dazu sagen, ob Betreuungskosten bei dem was "übrig" ist,abgezogen werden, aber prinzipiell:

Wenn bei deinem Mann zwei eurer Kinder leben, haben sie genauso ein Recht auf Unterhalt von dir, wie die vier Kinder die bei dir leben, auf Unterhalt von deinem Mann. Solltest du also die Betreuungskosten, der Kinder die bei dir leben, erhöhen wollen um den Unterhalt für die, die bei deinem Mann leben schmälern zu können, fände ich das sehr unfair.

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Re: Kinerbetreuungskosten

Antwort von Anja4 am 24.10.2014, 10:16 Uhr

hallo, nein, das hast du falsch verstanden, nicht teurer DAMIT sie teurer wird, sondern sie wird automatisch teurer, weil die qualität steigt. im moment kommt eine freundin, die nichts nimmt ausser abendbrot und frühstück, aber ich hätte gerne ein aupair (hatten wir letztes jahr auch), die ist "immer" da, muss morgens nicht gleich wieder weg, könnte mir auch mal einen nachmittag die kinder abnehmen etc.
ich bekomme unterhaltsvorschuss für 3 der 4 kinder und ich zahle gerne für die 2 bei ihm, allerdings müsste ich auch für ihn unterhalt zahlen, das prüft gerade die arge
LG

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Re: Kinerbetreuungskosten

Antwort von Pamo am 24.10.2014, 10:46 Uhr

wie wäre es denn, wenn er die Kinder betreut während du arbeitest? wenn er nicht berufstätig ist, dann hat er doch Zeit dafür.

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Re: Kinerbetreuungskosten

Antwort von Serafien am 24.10.2014, 11:00 Uhr

Hi,
also grundsätzlich würde ich sagen das die Kinderbetreuungskosten in Abzug gebracht werden können allerdings nur wenn sie im Rahmen sind, d.h. du kannst dir die Tabelle deines örtlichen Jugendamtes vornehmen und dort schauen wie hoch bei deinem Einkommen deine Zuzahlung bei entpsrechendem Alter und Stundenanzahl ist und dieses Geld dann in Abzug bringen. Das raussuchen einer "teureren" Betreuung wirst du meiner Meinung nach nicht durchbekommen da es ja bisher auch klappt und das dann sehr danach aussehen würde als wolltest du dich vor dem Unterhalt "drücken" (ich will dir damit nichts unterstellen aber so wird es das Amt sehen.) Der Vorschlag der Vorschreiberin kann übrigends auch in betracht gezogen werden, gerade das Jobcenter versucht jeden mögichen cent zu sparen und das betreuen der Kinder durch den Arbeitslosen Elternteil wäre da eine willkommene Einsparung. Der Kindesunterhalt steht immer an erster stelle und wird von Einkommen abgezogen bevor der Trennungsunterhalt berechnet wird, wenn also zwei kids bei ihm wohnen und wir vom Mindestunterhalt ausgehen wird für ihn nichts mehr übrig bleiben.

LG

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Re: Kinerbetreuungskosten

Antwort von Anja4 am 24.10.2014, 11:00 Uhr

nein, wir wohnen 300km auseinander und bald wird das familiengericht wohl klären wo die beiden kindern die noch bei ihm sind wohnen werden. der kleine ist 2 und er enthält ihn mir vor, er will eigentlich zu mama und es war auch so gedacht, allerdings will mein mann jetzt plötzlich das aufenthaltsbestimmungsrecht für den kleinen und die große. diese wiederum ist 12 und wird viel mitspracherecht bekommen soweit ich weiss. sie wollte eigentlich nächstes jahr zur 8. klasse kommn. da heisst es abwarten.

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Dann entschuldige bitte, das hatte ich falsch verstanden. owt.

Antwort von Woelfin90 am 24.10.2014, 11:15 Uhr

..

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Re: Kinerbetreuungskosten

Antwort von desireekk am 24.10.2014, 14:21 Uhr

Hallo,

bei 4 Kindern sehe ich ein Aupair kostentechnisch absolut im Rahmen.
Und daran denken: Das Aupair bekommt nicht nur Taschengeld, Sprachkurszuschuss, Buskarte, sondern es gibt auch Pauschalsätze für Kost+Logis sowie für Raummiete/Strom/Wasser.
Schau mal hier:
http://www.lohn-info.de/sachbezugswerte_2014.html

Das kannst Du übrigens dann auch bei der Steuer ansetzen!

Solltest Du wirklich ein Aupair suchen: Viel Erfolg!

Gruss

Désirée
... ich hatte 9 Aupairs :-)

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