Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 21.08.2015, 20:22 Uhr

Kinderunterhalt Berechnung

Hallo,

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Richtwert der allgemein angewandt wird.
Gesetz ist diese nicht, aber eben eine gesunde Basis für Eure Berechnungen.

Nachteil hast Du keinen wenn der Unterhalt nicht über ein Gericht oder einen sonstigen Titel führt... solange er pünktlich zahlt.
Sobald er nicht mehr zahlt hast Du das Problem dass Du erst mal in Verzug setzen musst, mahnen musst, dann klagen etc. um dann irgendwann nach Monaten das Geld einzutreiben.

Und ja, alle Einkünfte werden dem Netto/Einkommen zugerechnet.
Auch Einkünfte aus Mieteinnahmen, etc.

Gruss

Désirée

 
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