Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Samsine am 21.09.2017, 12:25 Uhr

Kind und Nebenjob...

Hallo,

wie alt ist Deine Tochter?
Ab 16 (bzw. ab 15 mit Elterneinwilligung) dürfen in den Ferien (wenn noch schulpflichtig) 4 Wochen/Jahr gearbeitet werden (sogar Vollzeit, aber mit Auflagen vom JSG wie Beschränkung auf Tageszeiten etc.). Dafür gibt es geringe Abzüge, die man aber am Ende des Jahres erstattet werden (vereinfachte Steuererklärung). Aber über die Steuernummer des Kindes.
Krankenkasse läuft normal weiter, Kindergeld dito.

Es geht auch ein Minijob (oder mehrere, in Addition aber max. 450€/Monat), Rentenversicherungsbeiträge werden abgezogen; dem kann man jedoch schriftlich widersprechen. Auch hier sind Krankenkasse und Kindergeld nicht betroffen. Keine Steuererklärung notwendig. Die angestrebten Jobs deiner Tochter klingen ganz danach.

Unter 15 ist nur stundenweise Beschäftigung erlaubt.

Schüler (unter 18/ohne abgeschl. Berufsausbildung) unterliegen übrigens nicht dem Mindestlohngesetz!

 
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