Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Biboliti am 19.09.2017, 10:32 Uhr

Kind und Nebenjob...

Einen Schülerjob musst du nicht anmelden.

meine Große hat das mit 13/14 Jahren gut zweieinhalb Jahre gemacht.
und verdient sich seitdem noch nebenher als Betreuer beim Kinderturnen ein paar Euro (sie ist mittlerweile 20)

Das beeinflusst weder Kindergeld noch Krankenkasse.

LG Birgit

 
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