Geschrieben von Port am 16.01.2015, 12:21 Uhr |
Kann mir jemand Rat geben??
Den Unterhalt für das Kind kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen. Bis zur Scheidung steht Dir Trennungsunterhalt zu. Nach der Scheidung musst Du selber für Dich aufkommen, Unterhalt für das Kind bleibt bestehen.
Warum hast Du 11 Jahre bis zur Geburt des Kindes nicht gearbeitet?
- Kann mir jemand Rat geben?? - piep2009 16.01.15, 12:10
- Re: Kann mir jemand Rat geben?? - Port 16.01.15, 12:21
- Re: Kann mir jemand Rat geben?? - shinead 16.01.15, 12:57
- Re: Kann mir jemand Rat geben?? - Sunny76 16.01.15, 17:40
- Re: Kann mir jemand Rat geben?? - SimplySingle 16.01.15, 20:33
- Re: Kann mir jemand Rat geben?? - sammyasz 17.01.15, 11:19
- Re: Kann mir jemand Rat geben?? - ulla99 18.01.15, 21:40
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