Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 16.01.2015, 12:21 Uhr

Kann mir jemand Rat geben??

Den Unterhalt für das Kind kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen. Bis zur Scheidung steht Dir Trennungsunterhalt zu. Nach der Scheidung musst Du selber für Dich aufkommen, Unterhalt für das Kind bleibt bestehen.

Warum hast Du 11 Jahre bis zur Geburt des Kindes nicht gearbeitet?

 
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