Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 22.11.2014, 15:03 Uhr

Kann herangezogen werden

Nennt sich dann fiktiver Trennungsunterhalt.
Bei uns kam das damals zu Tragen als es um den KIGA Beitrag vom Großen ging, der nicht seiner war damals.

Im Bezug zum Unterhalt kann nur der Selbstbehalt gekürzt werden, wenn man mit jemandem in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
Schätze der fiktive Trennungsunterhalt spielt da dann eine Rolle, wenn der Unterhaltspflichtigen nicht arbeitet.

 
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