Geschrieben von Sternenschnuppe am 22.11.2014, 15:03 Uhr |
Kann herangezogen werden
Nennt sich dann fiktiver Trennungsunterhalt.
Bei uns kam das damals zu Tragen als es um den KIGA Beitrag vom Großen ging, der nicht seiner war damals.
Im Bezug zum Unterhalt kann nur der Selbstbehalt gekürzt werden, wenn man mit jemandem in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
Schätze der fiktive Trennungsunterhalt spielt da dann eine Rolle, wenn der Unterhaltspflichtigen nicht arbeitet.
- Offenlegung Einkünfte, Frage dazu - Einstein-Mama 22.11.14, 9:53
- Re: Offenlegung Einkünfte, Frage dazu - shinead 22.11.14, 11:49
- Jawoll! - Holly Friday 22.11.14, 13:22
- Re: Jawoll! - kravallie 22.11.14, 13:56
- Kann herangezogen werden - Sternenschnuppe 22.11.14, 15:03
- Re: Jawoll! - kravallie 22.11.14, 13:56
- Re: @vallie - Holly Friday 22.11.14, 16:24
- Re: @vallie - kravallie 22.11.14, 17:35
- Re: @vallie - Bookworm 22.11.14, 18:29
- Re: @vallie - shinead 22.11.14, 18:33
- Re: @vallie - Einstein-Mama 23.11.14, 8:43
- Re: @vallie - kravallie 23.11.14, 9:20
- Re: @vallie - Einstein-Mama 23.11.14, 8:43
- Re: @vallie - kravallie 23.11.14, 9:34
- Re: @vallie - shinead 22.11.14, 18:33
- Re: @vallie - Bookworm 22.11.14, 18:29
- Re: @vallie - kravallie 22.11.14, 17:35
Gestern Verhandlung ... Jugendamt macht mich sprachlos
@Pinky, zieh die Reißleine... du hast drei Kinder, die Priorität haben.. für
Mamibett
Bewerbung - ist mit noch nie aufgefallen
Ich bin so alle................
Umgangskontakt
UMFRAGE
Urlaub beim KV ? Ausland ?
Nochmal wegen Umgang