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Geschrieben von kieselchen am 19.07.2015, 18:06 Uhr

KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Hallo Mädels, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Wir haben gemeinsames Sorgerecht - der Reisepass meiner 12jährigen Tochter ist im Juni abgelaufen. Ich habe einen neuen beantragt, den man jetzt abholen könnte. Könnte, weil der KV mich seit Juni hinhält (er "überlegt es sich"). Heute hatte er offenbar einen Megastreit mit unserer Tochter. Als ich sie abholte hatte ich den Wisch von der Gemeinde mit der Bitte um Unterschrift dabei und er hat mir gesagt, dass er sich weigere, diesen zu unterschreiben. Das hätte sie jetzt davon, dass sie immer so frech zu ihm sei. Jetzt könne sie halt nicht in den Urlaub fahren.

Ich bin echt verzweifelt. Mitte August wollten wir nach Kroatien. Was kann ich machen? Familiengericht? Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht? Geht das überhaupt so schnell?

Ich könnte heulen! Weiß jemand Rat?

LG, Kieselchen

 
22 Antworten:

Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von Pamo am 19.07.2015, 18:36 Uhr

Für Kroatien braucht das Kind keinen Reisepass, ein Personalausweis würde genügen.

Hinsichtlich des Passes: Die Unterschrift kannst du ersetzen lassen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Vater-verweigert-Unterschrift-fuer-Reisepass---f44778.html

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Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von kieselchen am 19.07.2015, 18:41 Uhr

Danke Pamo!
Mein Kind hat im Moment gar keinen Pass :-(, weil der alte ja abgelaufen ist. Da ich Ende diesen Jahres nach USA mit ihr reise, habe ich gleich einen richtigen Reisepass für sie beantragt.
Mein Argument, dass sie dann im Dezember auch nicht mit ins Skilager kann ohne irgeneinen Passe hat er auch nicht gelten lassen.

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Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von Pamo am 19.07.2015, 18:48 Uhr

Dann lass die US so schnell wie möglich ersetzen. Direkt morgen früh mit den Antragsunterlagen zum Familiengericht gehen.

Aber es wird jetzt schon reichlich eng für den Pass, ich würde an deiner Stelle den Expresspass beantragen, den bekam ich innerhalb von 5 Werktagen.

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Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von kieselchen am 19.07.2015, 19:03 Uhr

Dein Link hat jedenfalls schon mal sehr geholfen!

Den Pass habe ich ja schon! Der liegt auf der Gemeinde und will abgeholt werden *heul*.

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Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von Pamo am 19.07.2015, 19:07 Uhr

Ich kapier es jetzt nicht. Musste der KV den Antrag nicht unterschreiben? Müsst ihr den Pass gemeinsam abholen? Was verweigert er denn nun genau für eine Unterschrift?

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Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von Zwerg1511 am 19.07.2015, 19:09 Uhr

Unglaublich was es alles gibt. Das nenn ich mal erwachsen. Wegen eines Streites mit dem Kind die Unterschrift verweigern.

Ich würde auch sofort morgen früh beim Amtsgericht aufschlagen und die Unterschrift ersetzen lassen. Mach denen die Dringlichkeit klar. Wenn das noch 2-3 vorkommt, dann hast Du wahrscheinlich ziemlich schnell das alleinige (Teil-) Sorgerecht.

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Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von kieselchen am 19.07.2015, 19:11 Uhr

Wir brauchen eine Unterschrift von ihm, um den Pass abzuholen. Für die Beantragung habe ich nichts gebraucht.

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Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von kieselchen am 19.07.2015, 19:17 Uhr

Ja, habe ich mir auch schon überlegt. Mit solchen Drohungen/Erpressungen/Bestrafungen gegenüber unserer Tochter arbeitet er schon seit Jahren.

Ich hoffe, das dauert nicht so lange beim Gericht, das ersetzen zu lassen. Habt Ihr da Erfahrungen?

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beantragenb kann man alles, man muss nur zum anholen beide unterschriften haben

Antwort von Keksraupe am 19.07.2015, 19:18 Uhr

(oder den negativbescheid vorlegen, bei alleinigem sr)



Für den Reisepass vom Kleinen sind wir auch beide auf die Gemeinde zum unterschreiben bei der Abholung... Fpr die Große reicht mein (uralter) negativbescheid...

aber gut dass ih rmich dran erinnert, wir brauchen einen neuen negativbescheid für August :-D den werd ich wohl morgen mal beantragen... hui

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Re: beantragenb kann man alles, man muss nur zum anholen beide unterschriften haben

Antwort von Pamo am 19.07.2015, 19:48 Uhr

In Berlin steht es auch so:

Ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass soll ebenfalls mitgebracht werden.

https://service.berlin.de/dienstleistung/121469/

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Sollte ins Techtsforum unter Sternenschnuppe ;)

Antwort von Pamo am 19.07.2015, 19:49 Uhr

Mea culpa

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Re: beantragenb kann man alles, man muss nur zum anholen beide unterschriften haben

Antwort von Sternenschnuppe am 19.07.2015, 20:08 Uhr

Querleser :-)

Jo, es müssen nur beide unterschreiben bei GSR wenn man zusammen wohnt.
Die Meldebehörde kann ja selbst gucken bei wem das Kind gemeldet ist und seit wann. Sind das mehr als 6 Monate, dann reicht eine Unterschrift, da dann ABR offensichtlich unstrittig.

Väter brauchen aber einen Gerichtsbeschluss oder dennoch Unterschrift der Mutter, auch wenn die Kinder bei ihnen gemeldet sind.
Das ist mal nicht gleichberechtigt.

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Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von sara31 am 19.07.2015, 20:50 Uhr

Es gibt ein Gesetz wo du keine Unterschrift des Vaters brauchst, wenn deine Tochter bei dir den Wohnsitz hat und dauerhaft bei dir wohnt. Google mal und dann geht's du damit morgen zum amt und wenn sie es nicht machen wollen, sprichst mit dem vorgesetzten. Parallel zum Gang zum Amtsgericht

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Re: KV verweigert Unterschrift für Reisepass

Antwort von Helena83 am 19.07.2015, 23:42 Uhr

Als ich damals das Gesetz in den Raum warf bei unserer Behörde, hat die Dame mich angeguckt, als käme ich vom Mond. Hat sie nie was von gehört und trotzdem Erzeugers Unterschrift verlangt. Gat bei mir damals zum Glück noch geklappt.

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Hier ist der Link zum Passgesetz

Antwort von desireekk am 20.07.2015, 3:03 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Link_352471.htm

Lies mal bei Punkt 6.1.3.4

Servicegruesse

Desiree

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Vielen Dank!

Antwort von kieselchen am 20.07.2015, 9:19 Uhr

Ich habe mir das alles jetzt mal ausgedruckt und gehe damit zur Gemeinde. Die Sachbarbeiterin ist ein echter Drachen, die weiß sicher nichts zur Gesetzeslage. Aber ich versuche es. Parallel dazu gehe ich aber trotzdem heute zum Familiengericht.

Liebe Grüße!

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Was willst Du beim Familiengericht ?

Antwort von Sternenschnuppe am 20.07.2015, 13:38 Uhr

Gehe zum Amt und hole den Pass ab. Danach kannst immernoch dahin.

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Re: Was willst Du beim Familiengericht ?

Antwort von desireekk am 20.07.2015, 16:18 Uhr

Ganz ehrlich: wenn der KV so kindisch reagiert und mir eine derartige Steilvorlage liefert, wäre ich auch sofort beim Familiengericht.
Das macht noch weiter 1-.2 mal, dann hat man gute Chancen aufs ASR.

Zudem drängt ja in diesem fall die Zeit, also würde ich durchaus parallel die Feuer heiss halten.
Denn wenn sich die Gemeinde erst Mal querstellt, musst Du eine Grundsatzdiskussion führen und die dauern eben meistens auch lange...

Gruss

Désirée

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Re: Was willst Du beim Familiengericht ?

Antwort von Sternenschnuppe am 20.07.2015, 17:59 Uhr

Sie wohnt im Raum München. Den Link dazu hat sie von mir bekommen wo drinsteht für München dass sie Seine Einverständnis nicht benötigt beim Pass, sofern der Hauptwohnsitz den Kindes länger als 6 Monate bei ihr ist und er dort nicht gemeldet ist.

Es gibt keine Grundlage um zum Gericht zu gehen.
Das wäre als wenn sie da beantragt seine Unterschrift zum neuen Haarschnitt des Kindes zu geben. Es ist schlicht und einfach nicht notwendig was er denkt.

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Re: Was willst Du beim Familiengericht ?

Antwort von desireekk am 20.07.2015, 22:55 Uhr

Hi,

naja nochmal:

wenn sie auf ein ASR hinarbeiten möchte, dann würde ich durchaus das Gericht nerven.
Und bei seinem nächsten Trotzanfall gerade nochmal.
Dann sollte das relativ gut durchgehen mit dem ASR.

Das ist Politik, nicht Notwendigkeit :-)

Und trotz Passgesetz ersetzen Richter immer noch weiterhin seit Jahren väterliche Unterschriften für Reisepässe obwohl sie seit über 10 Jahren nur noch aufs Gesetz verweisen müssten...

Gruss

Désirée

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Re: Was willst Du beim Familiengericht ?

Antwort von shinead am 21.07.2015, 8:40 Uhr

Wenn der Sachbearbeiter vor Ort nicht will (und immer das Wort "Arbeitsanweisung" benutzt, würde ich tatsächlich nicht im Bürgerbüro mit dem Gesetzestext herum wedeln.

Dann würde ich zum Gericht tapern. Was dann das Gericht macht (beim Bürgerbüro anrufen oder die Unterschrift des KV ersetzen) wäre mir wurscht.

Mit beiden "Institutionen" würde ich nicht mehr diskutieren wollen.

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Und hast Du den Pass bekommen? owt.

Antwort von Zwerg1511 am 21.07.2015, 13:52 Uhr

.

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