Geschrieben von shinead am 26.06.2015, 16:34 Uhr |
Jobwechsel bei KV
Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Nimmt er freiwillig und ohne Not eine schlechter bezahlte Arbeit an, so muss er weiterhin den vorherigen Unterhalt zahlen. Eine Kürzung ist nicht möglich.
- Jobwechsel bei KV - Pondus2003 26.06.15, 15:28
- Re: Jobwechsel bei KV - shinead 26.06.15, 16:34
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von Suka73 20.10.2008
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