Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 26.06.2015, 16:34 Uhr

Jobwechsel bei KV

Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Nimmt er freiwillig und ohne Not eine schlechter bezahlte Arbeit an, so muss er weiterhin den vorherigen Unterhalt zahlen. Eine Kürzung ist nicht möglich.

 
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von Suka73 20.10.2008

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Stichwort: Jobwechsel

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