Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 22.11.2014, 13:56 Uhr

Jawoll!

wie ist denn das in der praxis, zählt denn ein eheähnliches oder eine ehe zum einkommen dazu??
ich las das mal bei nicola bader, nächstes jahr ist bei uns eine neuberechnung für ü18 fällig, der kv lebt seit jahren mit jemandem zusammen.
kann man da hoffen?
nachdem nach angaben eines anwalts bei mir auch die einnahmen meines gatten zählen, fände ich das nur gerecht, wenn es beim erzeuger ebenso gemacht würde, aber was ist schon gerecht....

 
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