Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 24.09.2015, 2:28 Uhr

JA weigert sich!

Hallo,

je nach Formuliereung im Titel irrt das Jugendamt. Wenn als Zahlungstermin des X.te des Monats festegelegt ist, dann befindet er sich bereits einen Tag danach im Rückstand!

Wenn Du den Titel hast, denn gibst Du den dem zuständigen Gerichtsvollzieher (für die Wophnadresse des KVs) zusammen mit einem Schjreiebn in dem Du angibnts ab wann wieviel Rückstand besteht und Du versicherst den geforderten Betrag NICHT erhalten zu haben.. Ideaslerweise gibt Duz auch gleich noch den AG des KV an sofern bekannt, dann geht das ggf. mit einer notwendigen Lohnpfändung zügiger.
DU musst da gar nichts vorstecken, das wird alles vom KV eingefordert.
Übrigens ist das für den KV die billigste Variante, Du kannst auch über einen Anwalt gehen, aber das kostet viel mehr.

Gruss

Désirée

 
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