Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 12.01.2016, 20:31 Uhr

im Grunde genommen

muss doch die Betreuungsperson das Konto angeben. bei Minderjährigen Kindern steht das Kind zwar auf der Karte, das Konto läuft trotzdem über den Elternteil (bei uns ist das zumindest so)

will ich das Geld also auf dem Konto des Kindes, gebe ich einfach diese Daten an, nur mit Nachnamen als Empfänger. Fertig
Mustermann
DE1234567890987654321

Andere Frage: wieso überweist der Umgangselternteil nicht direkt auf Konto sondern an Jugendamt? Und: wieso überweist der betreuuende Elternteil es nicht einfaxh weiter auf das andere Konto?

 
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