Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 09.11.2015, 17:35 Uhr

Ihr seid hoffentlich verheiratet?

Gut.

Als erstes ist er den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Hier lautet das Stichwort "Düsseldorfer Tabelle". Vergiss nicht die Hälfte des Kindergeldes wieder abzuziehen.
Wenn ihm dann noch was überbleibt schuldet er dir gegenüber Ehegattenunterhalt.
Beides bereits in der Trennungsphase, welche ein Jahr dauern muss.

Dieses Trennungsjahr kann auch in der gemeinsamen Wohnung stattfinden. Hierzu ist jedoch wichtig, dass ihr getrennt haushaltet und lebt. Getrennte Betten, getrennte Zimmer, getrenntes Haushalten.

Zudem bekommst Du aktuell ja noch finanzielle Unterstützung vom Staat im Sinne von Elterngeld.

Gleichzeitig hast Du sicherlich auch Anspruch auf Wohngeld und / oder Hartz IV. Keiner kann dich zwingen mit Baby arbeiten zu gehen. Frühestens ab Kindergartenalter - hier kann ich mich aber auch täuschen - kann man dir eine Teilzeitstelle zumuten. Aber auch nur dann, wenn Du einen Betreuungsplatz gefunden hast.

Bis dahin: Kopieren, kopieren, kopieren. Gehaltsabrechnungen, Finanzerklärungen, Lebensversicherungen, Bausparer, etc.....

Das wären so die erste Schritte.

Am besten gehst Du auch mal zu einer Mütterberatungsstelle. Caritas, Pro Familia, etc. Die können Dir auch mit Rat zur Seite stehen und Ordnung in das gedankliche Chaos bringen.

Und die Kinder - mindestens die ältere - kannst du dann bald jedes zweite Wochenende zum Vater bringen. Somit hättest Du dann endlich mehr Spielraum.

Männer sind doch manchmal einfach nur noch doof!

Grüße
Sodapop

 
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