Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 20.09.2015, 10:51 Uhr

Heute noch Einschreiben formulieren und morgen losjagen...

"Im Bankgewerbe und Lohnpfändung bedeutete früher die Kündigung"

Soso, der Gute abeitet im Bankgewerbe. Wunderbar, damit dürfte er solvent sein.

Ich würde ihm einen Einschreinbbrief mit Rückantwort (!!!) senden. Ansage:

"Entweder ist der Unterhalt August und September bis zum 28.09.2015 und der Unterhalt Oktober ebenfalls pünktlich auf meinem Konto, oder ich werde Konto und künftig den Lohn pfänden lassen!"

Damit hat ER noch einmal das Heft des HAndelns in der Hand, es ist ein letztes Mal seine Entscheidung, ob er schleunigst überweist oder er seinen Lohn gepfändet haben will, als Gratismuster inklusive der mögliche Jobverlust. Da würde ich gar nicht lange zögern, EINE Chance mit Fristsetzung geben, und dann durchziehen.

Viele Grüße
Ralph

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.