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Geschrieben von Taya am 24.09.2017, 16:12 Uhr

Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche?

Hat der KV (Kind (KInderartenalter) lebt bei mir, KV hat Sorgerecht) das Recht gemeinsam mit mir an Arztbesuchen teilzunehmen?

Hintergrund es gab soviel Ärger mal wieder, er macht mir das Leben schwer wo er kann, es kostet mich generell alle Kraft ihm bei KIndesübergabe freundlich gegenüber zu treten, mir vor dem KLeinen nichts anmerken zu lassen.

Daher möchte und schaffe ich keine gemeinsamen Arztbesuche mit ihm. Hier geht es jetzt um eine kleine OP mit Lachgasbetäubung. Ich brauche dort meine Kraft, das KInd gut zu begleiten.
Der KV kann gerne die Versichertenkarte haben und selbständigmit dem Kind Ärzte aufsuchen, ich möchte nur nicht mit ihm zusammen dorthin.

Der KV verweigert nun die UNterschrift zur Behandlung.

 
9 Antworten:

Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche?

Antwort von Möhrchen am 24.09.2017, 17:22 Uhr

Warum will er keinen eigenen Termin wahrnehmen? Da kann er doch dann unterschreiben.

Zwingen kann er dich ja schlecht - du verweigerte ihm ja keine Infos...darauf hat er ja ein Recht. Mein Ex-Mann hat für sich entschieden, dass er lieber getrennte Termine macht wie ich durch Zufall erfahren habe...soll mir recht sein, wobei ich auch gemeinsame Termine ok gefunden hätte.

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Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche?

Antwort von Limayaya am 24.09.2017, 17:58 Uhr

hmm, für die allerwenigsten Behandlungen braucht man die Unterschrift des zweiten Elternteils...insofern scheint es sich ja nicht um "Routine-Arztbesuche" zu handeln.

Aber: Ich würde dem Kindsvater einen Brief schreiben, ungefähr so:

Lieber Kindsvater,
da unser Verhaltnis nach wie vor angespannt ist, möchte ich keine gemeinsamen Arztbesuche für unseren Sohn XY mit dir wahrnehmen. Für unseren Sohn sollen diese Behandlungen ein Zeitraum der Ruhe und Zuversicht darstellen. Da die Anspannung auch unterschwellig spürbar ist, möchte ich unserem Sohn evt. Streitigkeiten, Diskussionen ect. in der Arztpraxis ersparen.
Gerne kannst du diese Behandlungstermine aber ohne mich wahrnehmen. Genauso wäre ich damit einverstanden, wenn wir die Termine wechselweise wahrnehmen und uns anschließend in einer Mail kurz über den Ablauf/Inhalt der Behandlung informieren.

Bitte teile mir bis soundsovielten mit, welche der beiden Vorschläge dir zusagt.

Gruß
Kindsmutter

Das schickst du ihm. Am besten übers Jugendamt. So hast du einen Beweis auf deiner Seite, falls er behauptet, du hättest was anderes geschrieben, oder er den Brief nie bekommen. So zeigst du, dass du nicht bereit bist, dir auf der Nase rum tanzen zu lassen und gleichzeitig aber, dass es dir ums Kind geht.

Sollte er weiterhin die nötige Unterschrift verweigern, gehst du mit der ganzen Sache zum Amtsgericht, und beantragst, dass seine Unterschrift ersetzt wird (und kein Richter wird einem Kind aufgrund eines bockigen KV die Zustimmung für eine ärztliche Behandlung verweigern).

Der Herr KV wird schnell zur Vernunft kommen....falls nicht, musst du dieses Spielchen (Unterschrift ersetzten lassen) die nächsten Jahre noch 2-3 mal durchziehen....dann haben die meisten Richter eh die Faxen dicke und du kannst das alleinige Sorgerecht beantragen.

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Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche?

Antwort von mf4 am 24.09.2017, 19:33 Uhr

Sind meine Kinder krank, wenn sie bei ihrem Vater sind geht er mit ihnen... sich sie krank gehe ich mit ihnen. Zusammen waren wir als das Kind wirklich sehr krank war und da ging uns beiden nur ums Kind, wir wechselten uns dann auch im KH ab.

Das sollte doch machbar sein.

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Es ist unrealistisch diesen Eingriff in zwei Etappen zu machen

Antwort von Sternenschnuppe am 24.09.2017, 23:14 Uhr

Dann könnte jeder von Euch mal mit.
Ja, er hat das Recht mitzukommen wenn es kein Untersuchngstermin ist, wo er eine Woche später noch einmal zu einem anderen Arzt gehen kann für eine zweite Meinung.
Du blockst, er zickt, die Spirale dreht sich immer weiter.
Vielleicht die Chance da mal auf das zu kommen was ihr seid.
Gemeinsam Eltern.

Offenbar kümmert er sich ums Kind, holt es regelmäßig, Euer Kind wird sehr davon profitieren Euch beide an der Seite zu haben.

Rechtlich ebenso eindeutig.

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Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche?

Antwort von nociolla am 25.09.2017, 7:58 Uhr

Bei normalen Arzt Terminen hat mein Ex mir das überlassen aber er musste 1x beim Kinderarzt angeben das es für ihn ok ist das ich entscheide welche Impfungen es gibt .
Es gibt übringends auch Ärzte / Ämter / Lehrer die nicht einsehen für einen Patienten / Schüler zwei getrennte Termine für Mama und Papa zu machen .
Es ist ihre Zeit und die bekommen sie nur 1x pro Patient / Schüler bezahlt .
Bei OP‘s wollte mein Ex gerne dabei sein was ich verstehen kann .
Auch dieses Jahr saßen wir artig zusammen in der Aufwach Kabine nach der Knie-OP unserer Tochter für 4 Stunden.
Einfache Regel jeder macht Seins oder unverfänglicher smalltalk Grundsatzdiskussion haben da nichts zu suchen.
Es gibt erfüllenderes für mich , aber er hat das gleiche Recht sich kümmern zu wollen und zu trösten wie ich .
Und nach 11 Jahren Trennung merke ich gerade das die Kinder sehr dankbar sind das wir unsere Gefühle wenn es um sie geht hintenanstellen können .

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Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche?

Antwort von Taya am 25.09.2017, 16:37 Uhr

Also die Behandlung ist seit einem halben Jahr geplant. Ich war bei 3 verschiedenen Ärzten, alle Unterlagen habe ich ihm immer gegeben. Es hat ihn nie interessiert. Es geht ihm darum mir das Leben schwer zu machen,

Er hatte alle Zeit der Welt sich ärztlichen Rat zu holen. Er hat sogar eine Schwägerin in dieser Fachrichtung, die ihm angeboten hat mit dem Kleinen vorbei zukommen. Hat er nicht gemacht und diese Info auch nicht an mich weiter gegeben. Ich habe erst gestern davon erfahren.

Hier ist es nun einmal so, dass ich meine Kraft dazu brauche mein KInd zu bestärken, dass es selber nicht zuviel Angst hat. Ich habe keine Kraft für den psychisch kranken Vater dabei. Der in dieser Situation dem Kind zitternt und stöhnend erzählen wird, wie schlimm das alles ist.

Und nein mit dem Mann kann man nicht sachlich reden, es gibt solche Menschen.

Es hat nichts damit zu tun, dass ich den Kerl nicht mag, es hat damit zu tun, dass ich für mein Kind dasein will, es in Ruhe begleiten in jeglicher Hinsicht.

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Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche?

Antwort von desireekk am 25.09.2017, 16:37 Uhr

Hallo Taya,

ich sage ohne die Umstände zu kennen:

Du lässt Dir von ihm das keben schwer machen.

Und nein, due musst ihm nicht "freundlich" gegenüber treten. Sondern einfach normal.
"Grüss Gott, hier ist das Kind, hat X und Y dabei, er braucht heute noch A und B.
Ich sehe Euch dann am Sonntag um X Uhr" "Tschüss mein Sohnemann, viel Spaß mit Papa!"

und fertig.

Arzuttermine teilt man mit und wenn möglich legt man sie so dass der Papa mitkann. Wenn er die Termine nicht wahrnimmt ist das sein Thema.
Aber sie sollten sie bei einem arbeitenden Vater nicht unbedingt um z. B. 11 Uhr vormittags liegen.
Ich bin völlig bei nociolla, es geht ums Kind.
Und wennich nicht wüsste worum genau es bei einer OP geht, dann würde ich das sicher auch nicht unterschreiben bis ich weiss was los ist.

Welche Schwierigkeiten macht er denn genau?
Und eine provokante Frage: warum geht ER denn nicht mit dem Kind zum Arzt und DU lässt ihn machen?

LG

D

P. S. Dir bleibt ja immer noch der Weg übers Gericht um seine Unterschrift zu ersetzen...

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Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche?

Antwort von Stuff84 am 29.09.2017, 11:50 Uhr

Als ich mich letztes Jahr vom Kindsvater getrennt habe, bekam meine Tochter (2,5) gerade die Diagnose Retinoblastom (bösartiger Tumor der Netzhaut) im linken Auge. Wir musste zusammen in die Klinik, da wir beide für alles unterschreiben mussten und auch beide bei den Untersuchungen und Aufklärungen der Therapie dabei sein mussten. Wir haben sehr viel Zeit zusammen in der Klinik verbracht und trotz allem Groll und Problemen haben wir diese Zeit für unser Kind hinbekommen und ihr gezeigt das sowohl Mama als auch Papa in schlimmen Zeiten für sie da sind. Das werden wir auch weiter tun, denn die Kinder können nichts für unsere Trennung und sollen trotz allem ihre Eltern in solchen Situationen haben die sich kümmern.

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Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche?

Antwort von Patti1977 am 30.09.2017, 19:12 Uhr

Klar hat er das. Bei manchen Sachen muss er auch mit unterschreiben. Bei meinem Sohn bestand selbst Kieferorthopädin darauf, dass er da war zum Gespräch und bei der op meiner Tochter, akute blinddarmreizung, musste auch Papa ran. Entgegen jeder Erwartung war er ruhig und äußerst sorgsam. Keine blöden Bemerkungen oder so. Dafür ist das geteilte Sorgerecht da.

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