Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fsw am 25.10.2014, 17:38 Uhr

Gutachten

Ich gehe mal davon aus,dass ein Gutachter prüft,ob Kindeswohlgefährdung vorliegt.Es kann sein,dass das Kind einen Rechtspfleger bekommt,das bedeutet,das Kind ist im Schutz des Familienrechtspflegers und des Jugendamtes,bis das Gutachten fertig ist.Es kann Jahre dauern.Das Kind bleibt trotzdem in der Familie,wenn keine akute Gefahr besteht.

 
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