Geschrieben von Lusiana am 21.11.2016, 12:46 Uhr |
gibt es hier alleinerziehende, getrenntlebende Beamtinnen,die mir helfen können?
es geht um die Steuerklasse, ich bin schon länger getrenntlebend, aber nicht geschieden. Ich war immer in Steuerklasse II, bekam aber den Familienzuschlag für verheiratet (angebl. weil man, wenn man getrennt lebend ist, trotzdem noch verheiratet ist und das Beamtenrecht nur verheiratet oder geschieden kennt) und den Familienzuschlag für das Kind. Dann, irgendwann hat das Landesamt das (warum auch immer) geändert und mir ist es erst am WE aufgefallen. Ich bin seit ca. 1,5 Jahren in Steuerklasse IV. Und mir ist nicht aufgefallen, dass ich so ungefähr 60 Euro monatlich weniger bekomme. Bekomme ich das Geld wohl rückwirkend nachgezahlt, bekomme ich jetzt Probleme, weil mir das nicht aufgefallen ist?
Re: gibt es hier alleinerziehende, getrenntlebende Beamtinnen,die mir helfen können?
Antwort von KKM am 21.11.2016, 15:18 Uhr
Ich kann Dir leider nicht sagen, ob das rückwirkend geändert wird.
Probleme wegen der falschen Steuerklasse bekommst Du meiner Meinung nach keine - war ja zu Deinem Nachteil.
Ich bin geschieden und bekomme trotzdem noch den Familienzuschlag (Bundesbeamtin), weil die Einkommen der Kinder aus Ortszuschlag, Unterhalt und Kindergeld einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Wird alle paar Jahre überprüft....
Vielleicht ist ja bei der Einkommensteuererklärung Deine falsche Steuerklasse korrigiert worden...
Re: gibt es hier alleinerziehende, getrenntlebende Beamtinnen,die mir helfen können?
Antwort von shinead am 21.11.2016, 15:43 Uhr
Du kannst eine Steuererklärung machen. Da wird dann die Berechtigung für Lohnsteuerklasse 2 eingetragen und die Steuer entsprechend berechnet.
Wann expartner nicht mehr bei Anträgen erwähnen müssen.
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