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Geschrieben von p...082016 am 11.10.2016, 8:54 Uhr

gemeinsames Sorgerecht für Vater

Hallo zusammen,
gibt es hier Väter die das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter erhalten haben? (Mutter verweigert fast jede Kommunikation, sendet Umgangstermine schriftlich per Anwalt, alternative Vorschläge werden durch Anwalt grundsätzlich abgelehnt). Wie entscheiden Richter nach der Gesetzesänderung grundsätzlich?

 
15 Antworten:

Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von Sternenschnuppe am 11.10.2016, 12:59 Uhr

Oberlandesgericht Schleswig entscheidet weiterhin dagegen.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von shinead am 11.10.2016, 13:05 Uhr

Ein Grundsätzlich gibt es nicht. Urteile beziehen sich immer auf den aktuellen Fall.

Im Zweifel bei Jugendamt oder Kinderschutzbund um eine Mediation bitten um eine klare und regelmäßige Umgangsregelung ohne einzelne Termine festzulegen.

Die Umgangsschwierigkeiten werden auch durch das GSR nicht beseitigt. Selbst wenn der Vater das GSR bekommt, wird die KM weiterhin gegen den Umgang torpedieren. Da ist m.E. der Umgang erst mal wichtiger als die Entscheidung über Krippe, Kindergarten oder Grundschule.

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Nicht wollen weil warum???

Antwort von Fru am 11.10.2016, 13:49 Uhr

Wir haben das hier durch. Er hat beantragt, sie hatte vier Wochen Zeit, sich zu äußern (da gabs nen "Fragebogen") hat sie nicht getan, somit hatte er fünf Wochen später das gemeinsame Sorgerecht.

Auf dem Bogen standen so Fragen wie: Körperlich gewalttätig: am________ um________ wie__________ Nummer der Polizeiakte

und halt solche Fragen, wenn er sich in solch eine Richtung nichts vorzuwerfen aht, könnte das sehr einfach sein. Einfach zu sagen, sie will das nicht, wird nicht reichen.

Allerdings wird sich auch bei beidseitigem Sorgerecht an den Problemen zwischen den Eltern nichts ändern.

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Nicht wollen weil warum???

Antwort von Fru am 11.10.2016, 13:49 Uhr

Wir haben das hier durch. Er hat beantragt, sie hatte vier Wochen Zeit, sich zu äußern (da gabs nen "Fragebogen") hat sie nicht getan, somit hatte er fünf Wochen später das gemeinsame Sorgerecht.

Auf dem Bogen standen so Fragen wie: Körperlich gewalttätig: am________ um________ wie__________ Nummer der Polizeiakte

und halt solche Fragen, wenn er sich in solch eine Richtung nichts vorzuwerfen aht, könnte das sehr einfach sein. Einfach zu sagen, sie will das nicht, wird nicht reichen.

Allerdings wird sich auch bei beidseitigem Sorgerecht an den Problemen zwischen den Eltern nichts ändern.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von NussNou am 11.10.2016, 15:35 Uhr

Ich verstehe nicht, warum bei den wenigen Infos gleich unterstellt wird, dass die Mutter "weiterhin den Umgang torpedieren" wird. Der Vater hat doch scheinbar Umgang. Dass sie nicht direkt mit ihm sprechen will, könnte Gründe haben.

Bei solchen Aussagen fühle ich mir auch immer ein bisschen mit auf den Fuß getreten, da ich selbst auch in einer Situation war, wo ich ewig lang alles getan habe, um Umgang zu ermöglichen, der KV sich aber ständig nur beschwerte und rumjammerte, dann aber wiederholt auch ohne Absage einfach nicht auftauchte, und als sein Sohn ihn dadurch logischerweise kaum kannte und ich selbst nicht mehr bei den Umgängen dabeisein wollte, weil er auf mich losgegangen war, und deshalb BU vorschlug, kam SOFORT was von seinem Anwalt, und bis heute wirft er mir vor, ich hätte ihm "grundlos den Umgang verweigert". Inzwischen hat er das durch Dauerwiederholung auch beim BU und beim JA so etabliert, obwohl das nachweislich überhaupt nicht stimmt.

Also bei uns geht Kommunikation seitdem auch nur noch schriftlich und ohne Extrawürste, weil ich mich früher oder später wieder gegen seine Lügnereien wehren muss und dann muss ich was in der Hand haben.
Trotzdem habe ich NIE den Umgang torpediert.
Wenn man nicht alle Infos hat, also vielleicht etwas weniger vorverurteilen, das wäre nett.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von p...082016 am 11.10.2016, 16:51 Uhr

Hallo, also grundsätzlich geht es mir nicht darum über Kita, Schule mit zu entscheiden, da diese Sachen relativ unstrittig sind und ich denke dass die Mutter und ich da recht ähnliche Vorstellungen haben. Viel wichtiger ist es mir von Ärzten, Kita und Schule dann Informationen erhalten zu dürfen, bzw Elterngespräche usw wahrnehmen zu können. Beim Umgang ist es so dass ich meine Tochter( 2 Monate alt), einmal pro Woche für eine Stunde besuchen darf, allerdings alle 14 Tage an einem Wochentag am Vormittag... bei jemandem der voll berufstätig ist sind solche Termine sehr schwierig. Bis jetzt konnte ich das Dank Überstunden und Urlaub realisieren. Es gab im Übrigen keine Gewalt oder massive Auseinandersetzungen ... der Anwalt ist aufgetaucht als ich von gemeinsamem Sorgerecht gesprochen habe und damit auch gleichzeitig jede direkte Kommunikation mit mir eingestellt wurde.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von Fru am 11.10.2016, 17:11 Uhr

Dann setz ein Schreiben auf, das Du das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchtest (das geht formlos beim Amtsgericht) und dann wird man sehen, was sie dagegen tun kann/wird.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von p...082016 am 11.10.2016, 17:28 Uhr

Eigentlich geht es mir hier auch nicht um eine konkrete Auseinandersetzung mit meiner aktuellen Situation, vielmehr würden mich Erfahrungen interessieren die Andere in ähnlichen Fällen vor Gericht gemacht haben, um einzuschätzen wie groß bzw wie klein meine Chancen auf das GMS sind wenn die Mutter sich weigert.

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Um sich zu weigern

Antwort von Fru am 11.10.2016, 18:24 Uhr

braucht sie triftige Gründe, hat sie diese nicht, brauchst Du auch kein Gericht.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von Möhrchen am 11.10.2016, 19:00 Uhr

Was soll sich Deiner Meinung nach konkret verändern? An den Umgangsschwierigkeiten ändert das GSR nichts - da würde ein Termin beim JA mit der Bitte um Vermittlung / Umgangsvereinbarung mehr Sinn machen.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von p...082016 am 11.10.2016, 19:15 Uhr

Was ich mir davon erhoffe hatte ich weiter oben schon einmal aufgeführt, ich möchte bei Ärzten, in der Kita und später Schule Auskünfte erhalten dürfen und an Elterngesprächen teilnehmen. Bei wichtigen Entscheidungen für unsere Tochter teilhaben, ich bin ihr Papa und habe sogar die Pflicht für mein Kind Sorge zu tragen und zwar unabhängig davon ob es für die Mutter vielleicht etwas unbequem ist und ihren Macht und Besitzansprüchen entgegensteht mich auch an der Erziehung zu beteiligen. Auf den Umgang hat das erst einmal keinen Einfluss, das ist meine zweite Baustelle, die gerichtlich im Verhältnis zum Sorgerecht eher einfach geregelt werden kann und nicht so viele Ungewissheiten mit sich bringt.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von NussNou am 11.10.2016, 20:10 Uhr

Die Rechtslage ist relativ klar. Du kannst das GSR beantragen, wenn die KM nichts dagegen einwendet, bekommst du es. Wenn sie etwas einwendet, müssen es "triftige Gründe" sein, damit du das GSR nicht bekommst.
Das ist der Grund, warum dir hier niemand eine Wahrscheinlichkeit anbieten können wird, da "triftige Gründe" eine ganze Reihe von Dingen sein können, und da wir deine Situation nur ausschnitthaft kennen und nicht wissen, was die KM anbringen würde, kann man das auch nicht abschätzen.
Also bei uns ist z.B. ein triftiger Grund, dass der KV extrem weit weg lebt und ein GSR daher gar nicht praktikabel wäre.
Vielleicht hilft es dir eher weiter zu googeln aus welchen Gründen das GSR in Einzelfällen verweigert wurde. Wenn nichts davon bei Euch zutrifft, steigen die Chancen.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von shinead am 12.10.2016, 8:42 Uhr

Sorry, aber wenn die Umgangsvorschläge nur von der KM (bzw. deren Anwalt) kommen und auf Alternativen nie eingegangen wird, nenne ich das "Umgang torpedieren".
Das mag für Dich ein Trigger sein, aber solche Fälle sind häufiger, als Du vielleicht denken magst. Das hat aber nichts mit Dir und Deiner Situation zu tun.


Btw. ist das zweite Posting des KV in dieser Hinsicht sehr eindeutig.

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Re: gemeinsames Sorgerecht für Vater

Antwort von shinead am 12.10.2016, 8:45 Uhr

Hast Du einen Anwalt? Wenn nicht, besorge Dir einen. Für den Umgang. Das muss tatsächlich dringend geklärt werden. Wenn dein Jugendamt fit ist, kannst Du es auch erst über die versuchen. Wahrscheinlich werden sie Dir aber eher mit "sie haben doch Umgang, also seien sie dankbar dafür" kommen. Deshalb ist ein eigener Anwalt zwar die teurere, aber eben auch erfolgversprechendere Alternative.

Da Umgang bisher regelmäßig (wenn auch m.E. viel zu selten) stattgefunden hat, sollte dem GSR nichts entgegen stehen. Einfach beantragen.

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Deine Chancen stehen gut.

Antwort von Petra28 am 12.10.2016, 15:56 Uhr

Es müssen schon gravierenden Gründe dagegen sprechen, damit Dir das Sorgerecht verwehrt werden kann. Selbst wenn gute Gründe vorliegen (zum Beispiel gestörte Kommunikation zwischen den Eltern), kann es Dir nicht so leicht verwehrt werden, weil der Richter ja keine Glaskugel hat, ob es bei gemeinsamem Sorgerecht weiterhin so wäre. Wenn Du es jetzt angehst, hätte das außerdem den Vorteil, dass das Kind davon nichts mitbekommt.

Begründe es so wie oben: "ich möchte bei Ärzten, in der Kita und später Schule Auskünfte erhalten dürfen und an Elterngesprächen teilnehmen. Bei wichtigen Entscheidungen für unsere Tochter teilhaben, ich bin ihr Papa und habe sogar die Pflicht für mein Kind Sorge zu tragen.." Lass den Teil mit der Mutter und den Besitzansprüchen weg.

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