Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ghostrider am 20.09.2005, 9:12 Uhr

ganz normal

Ja, das ist mir klar, aber der Fall insgesamt scheint schon länger zu laufen:

"Das erneute Umgangsbegehren des Antragstellers ist jedenfalls erkennbar unbegründet."

Augenmerk liegt auf ERNEUTE

Aber es ist sicher müßig, sich nun darüber zu streiten, es gibt solche und solche Fälle und das wird immer so bleiben, leider.

 
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