Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 10.08.2015, 20:56 Uhr

Frage :

Der ja in diesem Fall noch gar nicht gestellt ist soweit ich das verstanden habe.
Will man also den Zugewinnausgleich stoppen, so muss man die Scheidung einreichen, richtig ?

Rein interessehalber.

 
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