Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 27.05.2010, 21:29 Uhr

Frage zu ALG II

Hallo,
auch in der Elternezeit hat man leider nur ein begrenztes SChonvermögen --- auch wenn man nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen will.
Wie das aber genau mit Lebensversicherungen aussieht, das weiß ich nicht.
LG Kerstin

 
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