Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Curly-Cat am 10.11.2017, 15:58 Uhr

@Einstein

Sich mit allen Mitteln gegen eine Unterhaltspflichtverletzung zu wehren hat meines Erachtens nichts mit Rosenkrieg zu tun. Spätestens dann, wenn das Kind möglicherweise mal irgendwann zu Unterhaltsleistungen für den Vater herangezogen werden soll, ist es gut, wenn man den Nachweis erbringen kann, das umgekehrt niemals Unterhalt geflossen ist, man sich aber darum gekümmert hat.

 
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