Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 10.11.2015, 9:23 Uhr

Ein paar Fragen

Wie finanzierst Du Dich, wenn Du zur Schule gehst?
Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, müsste er Dir für die Kinder ggf. noch Unterhalt überweisen.

Leistungen nach UVG wird aufgrund der 50/50 Regel nicht möglich sein.

Ich würde das alles SEHR genau durchrechnen lassen. In den meisten Kreisen gibt es entsprechende Hilfevereine, die solche Berechnungen durchführen bzw. bei der Bearbeitung von Antrag und Bescheid helfen.

 
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