Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 16.03.2017, 9:37 Uhr

Du wirst ihn nicht zwingen können, auch nicht mit Gerichtsbeschluss.

Du kannst ihn höchstens ärgern und Ordnungsgeld beantragen, dann muss er beweisen, warum er nicht in der Lage war, die Kinder über Nacht zu nehmen und die Bewertung erfolgt dann durch den Richter.

Parallel dazu wird dein Ex beantragen, den Umgangsbeschluss abzuändern und letztlich wird kein Richter einen Beschluss aufrechterhalten, bei dem die Kinder zum einem Vater gehen müssen, der sie gar nicht bei sich haben möchte.

Du solltest dich also von dem Gedanken lösen, dass der Vater dir eine freie Nacht verschafft und andere Möglichkeiten suchen. Wobei deine Kinder ja eigentlich in einem Alter sind, wo sie nicht mehr so intensiven Betreuungsbedarf haben...

 
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