Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 03.02.2016, 17:02 Uhr

Du schreibst die Lösung selbst :-)

Du hast die finanziellen Interessen des Kindes abgegeben an die Beistandschaft.
Du darfst da gar nix machen.

Lieber KV

Bitte wende Dich an die Beistandschaft des Jugendamtes, dort wird unser ! Kind vertreten was dem Unterhalt betrifft.
Bis zu einer möglichen Änderung erwarte ich die übliche Summe laut Titel.

Viele Grüße


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