Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dreierbande am 28.07.2016, 16:43 Uhr

Dreierbande, welche Angehörigen ?

Ich meinem Fall 2 meiner Kinder und seit 2013 meinen Mann und seit 2014 noch meine Stieftochter.

Meine Mutter wiederum hat mehrere Jahre ihren Vater gepflegt und wurde deshalb aus der Vermittlung genommen. Wichtig ist, dass sie als alleinige Pflegende im Pflegegutachten des MDK steht. Die mit dem Vater zusammenlebende Mutter ist nicht verpflichtet, die Pflege ihres Mannes zu übernehmen ( vor allem wenn sie es wegen ner Depression nicht kann und auch nicht die Betreuung des Vaters gewährleisten kann) . Sollte die Mutter ebenfalls als Pflegende im Gutachten stehn, sollte sie sich von ihrem behandelnden Arzt ein Attest holen, dass sie momentan gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Pflege ihres Mannes zu übernehmen und ihren Part sozusagen auf die Tochter überträgt. Wenn das von Dauer sein sollte, müßte die Pflegekasse auch von dieser Änderung wissen, zumal bei bestimmten Voraussetzungen in die Rentenkasse eingezahlt wird von der Pflegekasse.

 
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