Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 13.09.2016, 16:04 Uhr

Desireekk, das kannst du so auch wieder nicht sagen... ;-)

...aber ich verstehe, was du meinst...

Beim Kind1 hatte ich diesen hehren Anspruch ja auch noch und hatte die vollen drei Jahre Erziehungsurlaub eingereicht. Dann war die Beziehung zu Ende, ich sass da mit Kind - und nach noch nicht mal einem Jahr fiel mir die Decke zuhause auf den Kopf. Soooo toll und anregend ist es mit einem brabbelnden Kleinkind ja auch wieder nicht, mir fehlten die sozialen Kontakte zu Altersgenossen, um es mal salopp zu sagen (und eine sinnvolle Beschaeftigung noch dazu). Ich weiss nicht, ob es nicht noch vielen anderen Muettern so geht, die sich aber meist nicht trauen, das zuzugeben.

Bei Kind2 war es dann so, dass ich unter keinen Umstaenden zuhause bleiben wollte. Einerseits war mir klar, dass ich selbst mit dem verhaeltnismaessig "ueppigen" Elterngeld nicht auskommen wuerde (wir hatten damals ja ein Au Pair, das ich mochte und ungern wieder nach Hause schicken wollte...), aber ich wusste auch genau, dass ich gar nicht so lange der Arbeit fernbleiben _will_. Ich bin dann gleich nach dem Mutterschutz (und dem Resturlaub aus dem Vorjahr) wieder arbeiten gegangen, das war auch ganz easy, weil ich wegen dem Stillen nur im Tagdienst arbeiten durfte und auch eine verlaengerte Pausenregelung wg. den Stillzeiten hatte...

 
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