Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Marianna81 am 28.01.2017, 15:25 Uhr

deine Bedenken sind nicht unbegründet aber auf Unterhalt verzichten kannst

du nicht. Ich glaube sogar, man darf es nicht machen, falls es um ein minderjähriges Kind geht. Du kannst deinem Ex eine Frist setzen und falls er nichts macht, den Titel einklagen.

 
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