britta&tascha
Hallo, meine Tochter kommt im Sommer auf die weiterführende Schule. Wie sieht das aus mit der Anmeldung? Müssen beide Elternteile unterschreiben? LG Britta
Ich habe bei keiner Schulanmeldung bisher die Unterschrift des Vaters (GSR) gebraucht. THEORETISCH ist sie wohl nötig, PRAKTISCH kenne ich keinen Fall, wo die Schule darauf bestanden hat. Ich habe aber auch nie jemandem ungefragt auf die Nase gebunden, daß der KV und ich geschieden sind und das GSR haben *zwinker*. Gelogen habe ich nie! Aber der Familienstand der Eltern wurde nie abgefragt - warum sollte ich das denen dann sagen? Und da wahrscheinlich 90% der Kinder von nur einem Elternteil angemeldet werden, war es auch kein Problem, daß ich da alleine mit dem Kind stand. Aber Achtung: Wenn der KV dazu neigt, wegen jedem Mist vor Gericht zu ziehen, dann würde ich sowas nicht machen. Denn ganz korrekt ist es nicht. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.....
reicht die Unterschrift EINES sorgeberechtigten Eltenteils. Kann aber (da Schulangelegenheiten Ländersache sind) je nach Bundesland anders sein.
Hi, ich danke euch, wohne in NRW. Dann hoffe ich mal, das es so geht. Noch einen schönen Sonntag. Gruß Britta
Ich habe bei der Anmeldung meiner Großen auf dem Gymi entweder ne Unterschrift des Vaters oder nen Nachweis des alleinigen Sorgerechts gebraucht. Letzteres hatte ich wohlweislich mit, das wurde dann kopiert. Bei der Anmeldung in der Grundschule das selbe und bei den Anmeldungen der Jungs in den Förderschulen ebenso, bei Kind 3 habe ich kein alleiniges Sorgerecht, da mußte der Vater unterschreiben, wollte er aber nicht, er bekam eine bestimmte Frist, ansonsten hätte ich seine Unterschrift ersetzen lassen müssen. Am letzten Fristtag hat er dann seine Unterschrift gegeben, ne Stunde später wär ich sonst beim Gericht gewesen - das wußte er. Bei uns sind die sehr spitzfindig in sowas, sogar für ne Kindergartenanmeldung braucht man beide Unterschriften (oder alleiniges Sorgerecht), sonst verfällt der Platz (hatte ich 2001 bei meiner Tochter).
Also bei mir musste die Mutter auch unterschreiben, obwohl die Sekretärin auch hier im Dorf lebt und uns seit Jahren kennt und weis das seine Mutter fast 50 Km weg wohnt.
Hallo, wir haben beide unterschrieben und die Schule wollte auch die Unterschrift von uns beiden. LG K erstin
das war das erste mal, daß man einen nachweis über das alleinige sorgerecht von mir haben wollte....
braucht man nicht zwingend beide unterschriften,egqal ob kiga oder schule,ich kenne viele des ohne die zweite unterschrift gemacht haben!
Das kann man wohl nicht pauschal sagen und rein rechtlich bräuchte man auch in NRW beide Unterschriften. Die meisten Einrichtungen verzichten der Einfachheit halber nur darauf.
Hmmmmmmm, bin ja nun schon 19 Jahre allein erziehend...... Bisher wollten nur Banken einen Nachweis über mein alleiniges Sorgerecht. Weder Kindergarten, noch Schule. Auch beim Kleinen war es nur bei der Bank so. Im Kindergarten hab ich allerdings klar den Status bekannt gegeben, da ich so einen der raren Plätze erhalten habe. Aber den Beweis brauchte ich nie einzureichen. Selbst die Stadt - wg. der Gebühren - hat nie nachgefragt. NRW - Köln übrigens