Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.05.2016, 10:04 Uhr

Blödsinn!

Natürlich kann er Dich theoretisch wegen Kindeswohlgefährdung anzeigen - aber damit macht er nur sich selber lächerlich.

Ich würde fahren - was soll er tun? Das ist wie die Schulanmeldungen, die ich ja auch "rechtswidrig" ohne KV getätigt habe: Natürlich kann er im nachhinein klagen, aber mehr als ein bissi "Dududu!" kommt nicht bei raus, weil es im Zweifel ein Leichtes gewesen wäre, die Zustimmung vor Gericht zu ersetzen.

Ruf doch mal beim zuständigen JA an. Ich bin immer gut damit gefahren, die quasi prophylaktisch ins Boot zu holen.

 
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