Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 08.09.2016, 7:55 Uhr

bei uns wars so....

...KV meinte sich einen faulen Lenz machen zu können, indem er nur halbtags in einem Job arbeitete, wo er gerade mal Mindestlohn bekam.
Das JA hat ihn mehrfach angeschrieben, bekam von ihm die Auskunft, er könne ja wegen div. Erkrankungen gar nicht mehr arbeiten und wäre ja soooo froh, durch seinen Job zumindest vom ALG weg zu sein...gespickt mit div. Attesten von Ärzten, die allesamt bereits mehrere Jahre alt waren (also die Atteste, die Ärzte waren schon älter....*gggg*).
JA, "ja, da können wir nichts machen, wir können ab und an die Erwebsobliegenheit anmahnen, aber wenn er nicht will, hm...."

Beistandschaft gekündigt, die Sache meinem Anwalt übergeben....
Es kam zum Gerichtsverfahren, inzwischen war der arme, kranke Kerl noch mal in der Reha und gleich nach der Reha umgezogen. Daher hatte er seinen Job gar nicht mehr, war mittlerweile wieder auf Harz IV und uhhhhhh, wäre schon schwer, überhaupt wieder einen Arbeitgeber zu finden, der ihm mit diesen Vorerkrankungen eine Chance geben würde.
Der Richter musste mehrfach anmahnen, bis der Herr KV den Entlassbericht aus der Reha-Klinik rausrückte. Angeblich stand da auch nichts neues drin, weshalb der KV über seinen RA mehrfach mitteilen lies, dass er den Bericht deshalb nicht vorlegen würe. Erst als der Richter dann die Faxen dicke hatte, und unter Androhung von Zwangsgeld den Bericht einforderte, gings auf einmal....Schlußsatz aus einem Rehabericht, auf dem Seitenlang zu lesen war, wie es dem KV wirklich ging: "Die Leistungsfähigkeit zu einer geregelten Arbeit konnte wieder vollumfänglich hergestellt werden. Der Patient bestätigte im Abschlußgespräch, dass er seit Wochen schmerzfrei ist"
dann ist dem Richter die Kragen geplatzt: der Herr KV wurde dazu verurteilt, zumindest etwas über 200 Euro Unterhalt zu bezahlen...Rückwirkend auf die letzten 3 Jahre. Berechnet wurde da etwas aus seinem Halbtagsjob, den er ja absichtlich aufgegeben hatte....das ganze im Titel festgehalten....
Mein Rechtsanwalt hat mit dem Titel mehrfach die Gegenseite angemahnt, auch unser Verständnis gezeigt, dass der KV jetzt vermutlich keine mehrere tausend Euro ad hock hat, mit der Bitte, er möge einen vernünftigen Ratenplan vorschlagen....keine Reaktion der Gegenseite über Monate hinweg.
Dann hat mein RA die Zwangspfändung eingeleitet....war natürlich nix zu holen...aber: durch die Pfändung wurden die Bankkonten des KV eingefrohren, und dann ging es: nach nicht mal 2 Wochen hatte meine RA nicht nur einen Betrag von über 8000 Euro auf dem Konto....es kam auch ein überaus netter Brief vom gegnerischen RA, man möge die Unannehmlichkeiten verzeihen und doch jetzt -bitte, bitte- die Konten wieder frei geben.
Seither (ist jetzt etwas über ein Jahr her) kommt brav jeden Monat das Geld an.

Wie es dem Herrn KV möglich war, die 7000 Euro zu bezahlen, und woher monatlich die 200 Euro kommen (schließlich ist er immer noch auf Harz IV)....darüber will ich mir lieber gar keine Gedanken machen, sonst geht mir wieder die Hutschnur hoch...

 
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