Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ungewohnt am 28.07.2015, 20:11 Uhr

bei mir

war es 2 Jahre nach der Scheidung so, dass er "damals noch" Sozialhilfe bezog und ich herangezogen werden sollte. Mit meinem Widerspruch: ich habe Anspruch auf Ehegatten- und Kindesunterhalt (beides nicht erhalten) wurde mir mitgeteilt, dass ich die Auslagen des Staates für meinen Exmann zu tragen hätte und die bezahlten Beträge zu meinen sonstigen Ansprüchen rechnen dürfte
Es kam dann doch nicht dazu und ich wäre durch sämtliche Instanzen gegangen.
Mir graut es davor, wenn mein Ex mal in Rente geht und Grundsicherung beantragt. Dann kommen sie bestimmt wieder zu meinem Kind oder mir.

 
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