Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dreierbande am 29.07.2016, 12:28 Uhr

bei Pflegestufe II freigestellt?

Ist doch logisch, vorher konnte sie die Pflege übernehmen ohne jemanden darüber Rechenschaft ablegen zu müssen weil genug zeit dafür da war. Mit dieser Maßnahme kommt sie zeitlich ins Straucheln, sie könnte dann die Pflege nicht mehr übernehmen in dem Maße wie erforderlich, also müßte sie nun offiziell als Pflegeperson eingesetzt werden, damit das vom Jobcenter berücksichtigt werden kann.

Viele sind schon bei Pflegestufe 1 freigestellt, wenn die pflegerische Tätigkeit mehrfach am Tag ausgeführt werden muß oder auf Abruf. Wenn dann noch eingeschränkte Alltagskompetenz hinzu kommt, ist eine regelmäßige Beobachtung und Betreuung der zu pflegenden Person unabhängig vom Pflegegrad erforderlich. Aus dem MDK-Gutachten geht hervor, wie oft am Tag was gemacht werden muß und ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz hinzu kommt. Man kann einem zu Pflegenden ja auch nicht mal eben sagen, wenn er z.B. die Windel voll hat: "Du, ich sitz noch 3 Stunden in ner Jobcenter-Maßnahme, mußte wohl noch ein bißchen drin rumliegen...."

Die Freistellung aufgrund der Pflege Angehöriger ist immer individuell zu entscheiden und ausschlaggebend dafür kann eben das MDK-Gutachten sein aufgrund der zeitlichen Einteilung. Mein Opa hatte seinerzeit alle 2 Stunden die Windel voll ( Darmerkrankung) und Pflegestufe 1, da war nix mit arbeiten gehn für meine Ma, sie mußte auf Abruf zu meinem Opa.

 
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