Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 20.09.2005, 8:33 Uhr

Aufklärung

Hallo Tina,

welche 'Hintergründe' sollten das denn sein?
Es steht doch deutlich in dem Urteil, daß die ablehnede Haltung der Mutter
Grundlage dieses Urteils ist.
Sprächen andere vorgetragene Gründe gegen eine Umgangsdurchsetzung, z.B.
Vater schlägt, säuft, bedroht, zahlt keinen Unterhalt, hat sich nie gekümmert......., so stünden die doch auch als umgangsfeindliche Gründe in dem Urteil - stehn sie aber nicht.
Was also für 'Hintergründe' außer allein
''die ablehnde Haltung der Kindsmutter''
sollten das denn dann sein?

Du fragst nach etwas, das es offensichtlich durch das Fehlen in der Urteilsbegründung eben nicht gibt.

MfG Richie

 
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