Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von topsie am 24.01.2008, 21:07 Uhr

Aufklärung wegen eben! :o))

so dann vergiss erstmal was ich unten geschr. habe ;)

also wenn du das alleiniges sorgerecht hast, hast du auch das aufenthalsbestimungsrecht.

gibt da ne regel, solange das kind nicht im vorschulalter ist, musst du das kind auch nicht über nacht zu ihm geben, ab dann sieht das anders aus, da könnte er das einklagen wenn er will.

bis dahin bestimmst einzig und allein DU, wo er sein kind trifft und letztendlich kannst du damit auch festlegen, wer dabei ist...

aber trotzdem muss ich dir ehrlich sagen, wenn du dein kind im kontakt zum papa unterstützen willst, dann gehört, früher oder später seine frau dazu, auch wenn es für dich nicht schön ist.

wenn er sie nicht mit ihr sehen darf, gibt das bei ihm zu hause nur ärger, und er wird sich entscheiden müssen, sein kind zu sehen oder nicht....und ob dein kind da mal so dankbar ist, wenn daddurch der kontakt weniger wird...weiss man ja auch nicht genau...nur dief ragen musst du irgendwann beantworten, aus dem gesichtpunkt zumindestens versuche ich zu handeln...

 
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