Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 27.08.2014, 17:24 Uhr

Arzttermine gehören zur Alltagssorge.

Stimmt rein rechtlich, aber die Abmachung der Eheleute war eine andere. Der Vater kann diese Abmachung nicht einklagen. Aber er darf sich beklagen, dass sie gebrochen wurde.

 
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