Geschrieben von Marianna81 am 08.11.2017, 15:48 Uhr |
Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu
Hallo in die Runde,
ich habe Ende Juli 2016 den KV wegen oben genannter Grund bei der Polizei angezeigt.
Die Anzeige wurde weiter an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter geleitet.
Seitdem habe ich nicht von dort gehört.
Vor paar Tagen teilte mir mein Ex mit, dass Ermittlungen in der Sache eingestellt wurden. Darüber wurde er schriftlich informiert.
Ich habe aber nichts schriftlich bekommen.
Ist es in so einem Fall üblich oder soll ich lieber beim Gericht nachfragen?
Danke im voraus!
Re: Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu
Antwort von Einstein-Mama am 08.11.2017, 17:05 Uhr
Normal müsstest du schriftlich informiert werden.
Ihr nehmt euch irgendwie beide nichts bei eurem Rosenkrieg, was man so liest. Unterm Strich kostet das doch nur eure Nerven und das Kind leidet still vor sich hin.
Wir haben seit Sommer unser Kriegsbeil begraben und es lebt sich einfacher wirklich besser für alle Beteiligten damit!
ich wollte diesen Schritt mit der Anzeige gehen, damit auch die letzte
Antwort von Marianna81 am 08.11.2017, 18:47 Uhr
Möglichkeit genutzt wird den Vater zur Verantwortung zu ziehen. Es ging auch um eine nicht unerhebliche Summe, es steht auch unserem Sohn zu. Naja, die Staatsanwaltschaft hat ihm wohl das alles erlassen. Dann weiss ich aber, ich habe alles getan was ich tun konnte. Oder soll ich lieber auf den Vorschlag des KV eingehen: ja, ich werde evtl. Umgang wahrnehmen, aber du darfst nichts verlangen....Oder die Tatsache, das er mich beim Jugendamt oder sonst wo ständig beschuldigt? Das er auch bei mir auf der Arbeit anruft und dort Lügen verbreitet?
Re: Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu
Antwort von kleineTasse am 08.11.2017, 21:17 Uhr
Normalerweise müsstet ihr beide das gleiche Schreiben bekommen haben. Entweder schwindelt dein Exmann oder es ist was schief gelaufen. Du kannst die Staatsanwaltschaft ja mit dem Aktenzeichen anschreiben und um Auskunft bitten. Und eine Briefmarke für das Rückporto beilegen. Entweder dauern die Ermittlungen noch an oder du bekommst die gleiche Auskunft wie er. Etwas anderes fällt mir jetzt auch nicht ein.
Re: Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu
Antwort von shinead am 10.11.2017, 9:23 Uhr
Frag' bei Gericht nach. Es gibt zwar keine Rechtsmittel falls die Ermittlungen wirklich eingestellt wurden, aber es gibt ggf. Beschwerden die man in Abhängigkeit der Begründung (z.B. Einstellung mangels Tatverdacht) einreichen kann. Dazu musst Du aber das Schreiben und dessen Inhalt kennen.
Die Anzeigen aus dem erweiterten Bekanntenkreis endeten entweder mit einem Urteil oder mit einem Vergleich. Eingestellt wurde keines der Verfahren.
Re: Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu
Antwort von Curly-Cat am 10.11.2017, 15:50 Uhr
Das verstehe ich nicht, DU hast IHN doch angezeigt, wieso bekommt er dann Post!?
Ist das sicher? Oder weiß er aus anderen Gründen von der Anzeige und sagt das jetzt nur so?
Du könntest jetzt Akteneinsicht beantragen, aber wenn wirklich eingestellt wurde ist die Frist zur Einreichung des Widerspruchs dann sicher rum, bis Du davon erfährst. Ich würde mich auf allen möglichen Wegen schnellstmöglich darum kümmern.
Ich habe das mehrfach durch und habe solange Widerspruch gegen die Einstellungen eingelegt, bis ich Recht bekommen hatte und der Unterhaltspflichtverletzter rechtskräftig verurteilt war.
@Einstein
Antwort von Curly-Cat am 10.11.2017, 15:58 Uhr
Sich mit allen Mitteln gegen eine Unterhaltspflichtverletzung zu wehren hat meines Erachtens nichts mit Rosenkrieg zu tun. Spätestens dann, wenn das Kind möglicherweise mal irgendwann zu Unterhaltsleistungen für den Vater herangezogen werden soll, ist es gut, wenn man den Nachweis erbringen kann, das umgekehrt niemals Unterhalt geflossen ist, man sich aber darum gekümmert hat.
Danke dir, ich bin beim Gericht gestern gewesen. Akteneinsicht darf ich angeblich selbst
Antwort von Marianna81 am 10.11.2017, 16:37 Uhr
nicht haben, muss einen Anwalt damit beauftragen. Da ist in der Tat was sehr schief gelaufen. Der Zeitraum für den Widerspruch ist verstrichen, aber, da ich nichts bekommen habe werde ich mich drum bemühen es irgendwie wieder aufrollen zu lassen.
lg
Re: Danke dir, ich bin beim Gericht gestern gewesen. Akteneinsicht darf ich angeblich selbst
Antwort von Curly-Cat am 10.11.2017, 16:50 Uhr
Schlamperei, er hat tatsächlich die Post bekommen, die für Dich bestimmt war!? Unter Hinweis auf diesen Fehler sollte es möglich sein, auch nach der Frist Widerspruch einzulegen und wenn dem nicht stattgegeben wird, ist es dann zumindest aktenkundig. Kann für später mal wichtig werden...
Und um den Fall dann wieder aufzurollen, machst Du einfach eine neue Anzeige.
Nein, der Fehler war dass ich auch den gleichen Brief wie er bekommen
Antwort von Marianna81 am 10.11.2017, 18:11 Uhr
sollte.
Re: @Einstein, wuääh sorry
Antwort von Einstein-Mama am 11.11.2017, 7:43 Uhr
Ich glaub ich hab ne Leseschwäche! Hab in der Überschrift statt Unterhalt, Aufsichtspflicht gelesen. Somit nehm ich alles zurück!
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