Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Marianna81 am 08.11.2017, 15:48 Uhr

Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu

Hallo in die Runde,

ich habe Ende Juli 2016 den KV wegen oben genannter Grund bei der Polizei angezeigt.
Die Anzeige wurde weiter an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter geleitet.
Seitdem habe ich nicht von dort gehört.
Vor paar Tagen teilte mir mein Ex mit, dass Ermittlungen in der Sache eingestellt wurden. Darüber wurde er schriftlich informiert.
Ich habe aber nichts schriftlich bekommen.
Ist es in so einem Fall üblich oder soll ich lieber beim Gericht nachfragen?

Danke im voraus!

 
10 Antworten:

Re: Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu

Antwort von Einstein-Mama am 08.11.2017, 17:05 Uhr

Normal müsstest du schriftlich informiert werden.

Ihr nehmt euch irgendwie beide nichts bei eurem Rosenkrieg, was man so liest. Unterm Strich kostet das doch nur eure Nerven und das Kind leidet still vor sich hin.

Wir haben seit Sommer unser Kriegsbeil begraben und es lebt sich einfacher wirklich besser für alle Beteiligten damit!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich wollte diesen Schritt mit der Anzeige gehen, damit auch die letzte

Antwort von Marianna81 am 08.11.2017, 18:47 Uhr

Möglichkeit genutzt wird den Vater zur Verantwortung zu ziehen. Es ging auch um eine nicht unerhebliche Summe, es steht auch unserem Sohn zu. Naja, die Staatsanwaltschaft hat ihm wohl das alles erlassen. Dann weiss ich aber, ich habe alles getan was ich tun konnte. Oder soll ich lieber auf den Vorschlag des KV eingehen: ja, ich werde evtl. Umgang wahrnehmen, aber du darfst nichts verlangen....Oder die Tatsache, das er mich beim Jugendamt oder sonst wo ständig beschuldigt? Das er auch bei mir auf der Arbeit anruft und dort Lügen verbreitet?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu

Antwort von kleineTasse am 08.11.2017, 21:17 Uhr

Normalerweise müsstet ihr beide das gleiche Schreiben bekommen haben. Entweder schwindelt dein Exmann oder es ist was schief gelaufen. Du kannst die Staatsanwaltschaft ja mit dem Aktenzeichen anschreiben und um Auskunft bitten. Und eine Briefmarke für das Rückporto beilegen. Entweder dauern die Ermittlungen noch an oder du bekommst die gleiche Auskunft wie er. Etwas anderes fällt mir jetzt auch nicht ein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu

Antwort von shinead am 10.11.2017, 9:23 Uhr

Frag' bei Gericht nach. Es gibt zwar keine Rechtsmittel falls die Ermittlungen wirklich eingestellt wurden, aber es gibt ggf. Beschwerden die man in Abhängigkeit der Begründung (z.B. Einstellung mangels Tatverdacht) einreichen kann. Dazu musst Du aber das Schreiben und dessen Inhalt kennen.

Die Anzeigen aus dem erweiterten Bekanntenkreis endeten entweder mit einem Urteil oder mit einem Vergleich. Eingestellt wurde keines der Verfahren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht/Staatsanwaltschaft/Frage dazu

Antwort von Curly-Cat am 10.11.2017, 15:50 Uhr

Das verstehe ich nicht, DU hast IHN doch angezeigt, wieso bekommt er dann Post!?
Ist das sicher? Oder weiß er aus anderen Gründen von der Anzeige und sagt das jetzt nur so?
Du könntest jetzt Akteneinsicht beantragen, aber wenn wirklich eingestellt wurde ist die Frist zur Einreichung des Widerspruchs dann sicher rum, bis Du davon erfährst. Ich würde mich auf allen möglichen Wegen schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe das mehrfach durch und habe solange Widerspruch gegen die Einstellungen eingelegt, bis ich Recht bekommen hatte und der Unterhaltspflichtverletzter rechtskräftig verurteilt war.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Einstein

Antwort von Curly-Cat am 10.11.2017, 15:58 Uhr

Sich mit allen Mitteln gegen eine Unterhaltspflichtverletzung zu wehren hat meines Erachtens nichts mit Rosenkrieg zu tun. Spätestens dann, wenn das Kind möglicherweise mal irgendwann zu Unterhaltsleistungen für den Vater herangezogen werden soll, ist es gut, wenn man den Nachweis erbringen kann, das umgekehrt niemals Unterhalt geflossen ist, man sich aber darum gekümmert hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke dir, ich bin beim Gericht gestern gewesen. Akteneinsicht darf ich angeblich selbst

Antwort von Marianna81 am 10.11.2017, 16:37 Uhr

nicht haben, muss einen Anwalt damit beauftragen. Da ist in der Tat was sehr schief gelaufen. Der Zeitraum für den Widerspruch ist verstrichen, aber, da ich nichts bekommen habe werde ich mich drum bemühen es irgendwie wieder aufrollen zu lassen.
lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danke dir, ich bin beim Gericht gestern gewesen. Akteneinsicht darf ich angeblich selbst

Antwort von Curly-Cat am 10.11.2017, 16:50 Uhr

Schlamperei, er hat tatsächlich die Post bekommen, die für Dich bestimmt war!? Unter Hinweis auf diesen Fehler sollte es möglich sein, auch nach der Frist Widerspruch einzulegen und wenn dem nicht stattgegeben wird, ist es dann zumindest aktenkundig. Kann für später mal wichtig werden...
Und um den Fall dann wieder aufzurollen, machst Du einfach eine neue Anzeige.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nein, der Fehler war dass ich auch den gleichen Brief wie er bekommen

Antwort von Marianna81 am 10.11.2017, 18:11 Uhr

sollte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Einstein, wuääh sorry

Antwort von Einstein-Mama am 11.11.2017, 7:43 Uhr

Ich glaub ich hab ne Leseschwäche! Hab in der Überschrift statt Unterhalt, Aufsichtspflicht gelesen. Somit nehm ich alles zurück!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

And die die eine Strafanzeige wegen Verletzung des Unterhaltspflichts

gestellt haben: 1. Welche Unterlagen muss man dabei haben? 2. Ich kenne alle Arbeitgeber des Ex. Kann ich diese Daten der Polizei mitteilen? 3. Hat jemand damit Erfolg gehabt? 4. Falls der Ex sich einen Anwalt für die Verteidigung holt, nachdem das Verfahren beendet ...

von Marianna81 29.05.2016

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Verletzung, Unterhaltspflicht

Verletzung der Unterhaltspflicht --> Gerichtstermin

Guten Abend ihr Lieben, weiß jemand wie das ist wenn der KV nicht mehr zahlt und angezeigt wird, sich aber rausstellt das er arbeitslos ist...gibt es dann trotzdem eine Verhandlung oder braucht er nur seinen Bescheid vorzeigen und auf eine Verhandlung wird verzichtet? So ...

von mama-mit-stil 07.07.2010

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Verletzung, Unterhaltspflicht

Kind wird unterhaltspflichtig, weiß das jemand?

Hallo in die Runde, an die mit älteren Kindern habe ich mal eine Frage. Ein Kind hat in seinem ganzen Leben bis zur Beendigung der Ausbildung bzw Studiums vom Kindsvater Unterhalt von INSGESAMT Ca. 700 Euro bekommen. Es besteht kein Kontakt zum KV. Der Kindsvater lebt von H4. ...

von momworking 08.01.2015

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltspflicht

Erfahrungswerte gesucht - Anzeige wg. Unterhaltspflichtverletzung

Hallo zusammen, mein Ex posaunt groß rum, dass er schwarz arbeitet und sich daran eine goldene Nase verdient. Vom Jugendamt bekam ich die Info, dass ich eine Anzeige wg. Unterhaltspflichtverletzung machen soll. Die zuständige Sachbearbeiterin bei der Polizei ist erst ...

von Woelfin90 27.09.2014

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Verletzung, Unterhaltspflicht

Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Hallo zusammen, bei mir staut sich gerade mal wieder einiges zusammen und ich muss mir mal Luft machen. Grundsituation: Ich bin jetzt ca. 3 Jahre getrennt, den ersten Unterhalt haben wir zusammen (eigentlich ich, weil er nichts tut dazu) ausgerchnet, jetzt nach gut 2 ...

von juliakrub 01.05.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltspflicht

ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Habs eben bei Frau Bader schon gepostet, aber vielleicht hat von Euch jemand auch eine Ahnung - hier gibts ja einige mit ausländischen KV .... Mir ziehts grad eben den Boden unter den Füßen weg und den Glauben an die deutsche Justiz ...

von HeikeB1969 13.06.2013

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Verletzung, Unterhaltspflicht

bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Ich mache mir solche Sorgen, meine Mutter ist seit einigen Wochen krank, momentan ist sie in der Geriatrie. Sie möchte so gerne wieder fit werden, wir wollen das natürlich auch, aber heute sagte die Ärztin, wir sollen mal überlegen ob ein Altenheim vielleicht besser ist. ...

von Feuerpferdchen 29.05.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltspflicht

Kind schläft und ich bring den Müll runter - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Wie im Betreff geschrieben, möcht ich euch mal fragen, ob ich meine Aufsichtspflicht verletze, wenn ich, während mein Kind schläft, für zwei Minuten runtergehe, um den Müll wegzubringen. Die Container sind leider ganz hinten im Hinterhof und meine Tochter ist mit 16 Monaten ...

von Schippchen 07.04.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verletzung

Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB)

Hallo, mal wieder aus dem Untergrund in den Vordergrund. Meine eigene Geschichte hab ich hier ja noch nie im Ganzen ausgebreitet, deshalb fasse ich für euch kurz zusammen bezüglich des Herrn Vater: Deutsch-Amerikaner 7 Jahre Beziehung Trennung entgültig als das Kind ...

von Dura 27.11.2012

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Verletzung, Unterhaltspflicht

Wohngeld für Unterhaltspflichtigen

Frage an die, die Unterhalt zahlen. Kann man Wohngeld oä beantragen wenn man durch die Zahlung des gerichtlich vereinbahrten Unterhalts an die Kinder unter die benötigte Einkommensgrenze rutscht? Oder muss man keinen Unterhalt bezahlen wenn man dann kein Wohngeld bekommen ...

von Jeckyll 04.08.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltspflicht

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.