Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 14.10.2014, 17:58 Uhr

Ähm, ihr wisst aber schon, dass der KV tatsächlich ein Auskunftsrecht hat?

§ 1686 des BGB
"Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht."

soooo, und bevor du jetzt vor Wut heulst: damit ist natürlich nicht gemeint, dass du deinen Ex zeitnah über jeden Pups eurer Tochter unterrichtest.

WIE exakt und detailiert diese Auskunft ist, wird im Gesetz nicht definiert...aber:
Gemeint sind eher solche Eckdaten, zumal wenn er sie von der Tochter gar nicht selbst erfahren kann. z. B. größere Erkrankungen, oder wenn die Kleine abgestillt ist...wenn sie etwas älter ist, kommen natürlich so Sachen wie Hobbys, Kiga/Schulbesuch, ect. dazu (es geht dann nicht um jede einzelne Note, sondern eher grundsätzliche Tendenzen und Zeugniskopien...)

Wenn du zu dem Thema mal googlest, findest du entsprechende "Infolisten" ...an sowas würde ich mich orientieren und dann stur im 3-Monats-Rhythmus so ein DIN-A-4 Blatt an ihn überreichen...
Allerdings ist zu bedenken, dass ein solches Vorgehen eher das Verhältnis zwischen euch verhärtet.

 
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